Walter Ruck zu Entlastungspaket: Nicht auf halbem Weg stehen bleiben

15. Juni 2022

© Foto: Christian Skalnik

Walter Ruck zu Entlastungspaket: Nicht auf halbem Weg stehen bleiben

15. Juni 2022

Großer Schritt mit der Abschaffung der kalten Progression getan. Weitere Fixbeträge des Wirtschaftslebens müssen automatisch an die Teuerung angepasst werden

„Die Regierung hat mit dem heute im Ministerrat beschlossenen Entlastungspaket zweifelsohne einen großen Schritt getan. Die Abschaffung der kalten Progression ist ein Win-Win für Unternehmen und Beschäftigte. Daher haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, wie auch für die Unterstützung energieintensiver Branchen. Dennoch ist es wichtig, nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben. Wenn Sozialleistungen wie geplant valorisiert werden, ist es umso wichtiger, auch Fixbeträge und Pauschalen des Wirtschaftslebens automatisch an die Teuerung anzupassen. Viele durch die Inflation verursachte Probleme können so einfach und unbürokratisch gelöst werden. Die Wirtschaftskammer Wien hat ein dementsprechendes Modell für ein Valorisierungsgesetz bereits vorgelegt. Denn Leistung muss sich nicht nur lohnen, sondern auch auszahlen“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

Wenn Sozialleistungen wie geplant valorisiert werden, ist es umso wichtiger, auch Fixbeträge und Pauschalen des Wirtschaftslebens automatisch an die Teuerung anzupassen. Viele durch die Inflation verursachte Probleme können so einfach und unbürokratisch gelöst werden. – Walter Ruck

Konkret hat die WK Wien Anfang Mai vorgeschlagen, die durchschnittliche Preisentwicklung von zwölf aufeinander folgenden Monaten als Basis für die automatische Anpassung heranzuziehen, die dann jeweils ab 1. Jänner des Folgejahres wirksam werden soll. Der konkrete Anpassungsfaktor kann vom Finanzminister innerhalb einer vom Valorisierungsgesetz vorgegebenen Frist per Verordnung rechtsverbindlich festgelegt werden – und zwar sowohl für die Einkommensteuertarife als auch für andere Fixwerte im Wirtschaftsleben. (Walter Ruck fordert Valorisierungsgesetz und Ende der kalten Progression)

Rechtzeitige Veröffentlichung

„Bei der automatischen Anpassung der Steuerstufen ist die Regierung nun diesem Vorschlag gefolgt. Wichtig ist, dass die Anpassung jedes Jahr spätestens im September veröffentlicht wird, damit die Unternehmen ihre Lohn- und Gehaltsverrechnungen rechtzeitig anpassen können“, sagt Ruck. Anzuwenden wären die Anpassungen per Valorisierungsgesetz – abgesehen von den Lohn- und Einkommensteuertarifen – auch auf unzählige Bereiche, wo gesetzliche Fixbeträge bestehen, wie etwa das Kilometergeld (derzeit 42 Cent pro Kilometer), die Kleinunternehmer-Grenze (derzeit 35.000 Euro Umsatz pro Jahr) oder die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (derzeit 800 Euro). Ruck: „Es wäre schade, wenn wir nur bei der Einkommensteuer ansetzen – die Verzerrungen durch die Teuerung gehen durch nicht valorisierte Fixbeträge im Wirtschaftsleben viel weiter. Man muss dieses Thema daher gesamtheitlich sehen.“

Quelle: WK-Wien

Lesen Sie hier mehr:

>>> Leistung muss sich auch auszahlen
>>> Walter Ruck fordert Valorisierungsgesetz und Ende der kalten Progression
>>> Nur ein Stück im Gesamtbild der Entlastung
>>> Kalte Progression nur teilweise abgeschafft
>>> Eine einfache und noch dazu wirksame Lösung

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