Am Dienstag, dem 14. Juni 2022, wurde von der Bundesregierung ein weiteres Paket in Form eines dreistufigen Prozesses gegen die anhaltende Teuerung präsentiert.
Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von 28 Mrd. Euro bis 2026 und gliedert sich in kurzfristige Entlastungsmaßnahmen für heuer und nächstes Jahr sowie strukturelle Maßnahmen auf.
Noch heuer wirksame Sofortmaßnahmen (rund 5 Mrd. Euro) sollen vor allem Menschen entlasten, welche die Teuerungen besonders schwerwiegend treffen. 300 Euro werden an betroffene Gruppen wie Arbeitslose, Geringverdiener oder Mindestpensionisten ausbezahlt. An Familien werden im August 180 Euro als Einmalzahlung der Familienbeihilfe ausbezahlt. Des Weiteren kommt es für zu einem Vorzug des Familienbonus (2000 Euro) und einer Erhöhung des Kindermehrbetrags (550 Euro). Außerdem werden vulnerable Gruppen durch die Verlängerung des Wohnschirms besser vor Delogierung geschützt sein. Lehrlinge sollen mittels Digi-Scheck (bis zu 3 Mal jährlich 500 Euro) abgesichert werden.
Auch der Mittelstand soll ab dem Herbst deutlich von den Sofortmaßnahmen profitieren: 500 Euro werden an alle Bürger/innen ausbezahlt – bestehend aus 250 Euro Bonus und 250 Euro Klimabonus. Zusätzlich wurde eine Verschiebung der CO2- Bepreisung auf Oktober erreicht. Für 2022 wird es außerdem einen erhöhten Absetzbetrag von 500 Euro geben.
Unternehmen sollen durch Sofortmaßnahmen in Form von Strompreiskompensationen und Mitarbeiter-Prämien (3000 Euro steuer- und abgabefrei) unterstützt werden. Zusätzlich wird es einen Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen geben.
Die strukturelle Maßnahmen, (Umsetzung Anfang nächsten Jahres) beinhalten die Abschaffung der kalten Progression – die Abschaffung „stiller Steuererhöhungen“ begründet durch Inflation und Steuerprogression. Ebenfalls an die Inflation angepasst werden Sozialleistungen wie beispielsweise die Familienbeihilfe. Für Unternehmen kommt es zu einer weiteren Entlastung durch die Senkung der Lohnnebenkosten.
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