Ausfallsbonus II kann noch für Juli 2021, August 2021 und/oder September 2021 beantragt werden.
Einzelne Branchen wie zum Beispiel die Stadthotellerie leiden weiterhin an den Nachwirkungen der Coronakrise. Sie benötigen weiterhin staatliche Coronahilfen. Seit dieser Woche können zwei solcher Hilfen für Juli 2021 beantragt werden. Der Ausfallsbonus II kann noch für Juli 2021, August 2021 und/oder September 2021 beantragt werden. Der Ausfallsbonus II ist von der Höhe des Umsatzausfalls abhängig. Der Ausfallsbonus II kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats beantragt werden.
ACHTUNG!
Es ergeben sich daher folgende Antragsfristen
- Ausfallsbonus II für Juli 2021: 16. August bis 15. November 2021
- Ausfallsbonus II für August 2021: 16. September bis 15. Dezember 2021
- Ausfallsbonus II für September 2021: 16. Oktober 2021 bis 15. Jänner 2022
https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus/
Verlustersatz ebenfalls verlängert
Seit 16. August kann die erste Tranche des Verlustersatzes beatragt werden. Er wird in zwei Tranchen ausbezahlt, die separat beantragt werden müssen. Im Rahmen der ersten Tranche können 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt werden. Die zweite Tranche umfasst den Restbetrag. Der Beantragungszeitraum für die 1. Tranche läuft noch bis 31. Dezember 2021, ab Jänner 2022 kann dann bis 30. Juni 2022 die zweite Tranche beantragt werden. Der Verlustersatz ist gedacht für ungedeckte Fixkosten bis 10 Millionen Euro- für ab Juli 2021 für Umsatzausfälle von zumindest 50 Prozent.