Ohne selbstständige Personenbetreuerinnen käme Österreichs Pflegesystem rasch ins Schleudern. Deshalb müssen sie auch in einer Pflegereform berücksichtigt werden.
Seit 19 Jahren arbeitet Katarina Borovská in Österreich als Personenbetreuerin – zuerst in der 24-Stunden-Betreuung, seit sieben Jahren stundenweise. Ihre Klienten: Zumeist ältere Menschen, die sie bei der Körperhygiene unterstützt oder für die sie das Einkaufen übernimmt. „Oft ist das die Vorstufe zur 24-Stunden- Pflege”, sagt Borovská. Daneben betreut die gebürtige Slowakin auch Menschen in Pflegeheimen, die keine Angehörigen haben.
„Zuhause betreut werden darf kein Nachteil sein.”
Marcela Strahodinsky, Sprecherin der Wiener Organisationsbetriebe für die Personenbetreuung
Hier steht häufig der soziale Kontakt im Vordergrund- Spazierengehen, Besorgungen machen oder einfach Zuhören. Borovská arbeitet mit einer Organisation für Personenbetreuung (Agentur) zusammen, diese vermittelt sie an die Klienten. „Ich werde dort sehr unterstützt, wenn es Fragen oder Probleme gibt”, betont sie. Bedarf an stundenweiser Betreuung gebe es genug, sagt sie. Was fehlt, sei die finanzielle Unterstützung. Denn anders als für die 24-Stunden-Betreuung gibt es keine Förderung für stundenweise Assistenz durch selbstständige Betreuungskräfte. „Nicht alle wollen oder brauchen aber Hilfe rund um die Uhr”, so Borovská.
Personenbetreuerinnen wünschen sich höhere Förderungen
Was die staatliche Förderung betrifft, fordern auch die Vertreterinnen der Personenbetreuer und jener Betriebe, die die Betreuung organisieren, Gleichbehandlung mit der Pflege im Heim. „Es darf kein Nachteil sein, daheim betreut zu werden”, betont Marcela Strahodinsky, seit kurzem neue Sprecherin der Wiener Organisationsbetriebe für die Personenbetreuung. Unterstützt wird sie darin von Bibiana Kudziova, Vertreterin der selbstständigen Personenbetreuer. Sie konkretisiert die Forderung: Anhebung der staatlichen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung von derzeit 550 auf 1650 Euro. Durchschnittlich so viel kostet die öffentliche Hand derzeit ein Heimplatz, etwa in Niederösterreich. „Das müssen wir der Gesellschaft wert sein”, sagt Kudziova. Sie sieht darin nicht nur die Voraussetzung für gerechtere Honorare für ihre Berufskolleginnen, sondern auch die gewünschte Anerkennung ihrer Leistungen durch Politik und Gesellschaft.
Covid-Impfung soll bald folgen
In der von der Bundesregierung eingesetzten Taskforce, die derzeit die Rahmenbedingungen für eine Pflegereform erarbeitet, sind laut Strahodinsky allerdings weder die Vermittlungsagenturen noch die Personenbetreuer selbst vertreten. Sie sei darüber überrascht gewesen, immerhin verfügen beide Berufsgruppen über langjährige Erfahrungen in der häuslichen Betreuung. „Eine Pflegereform sollte alle Bereiche gleichberechtigt behandeln”, betont sie. Dezidiert erfreut sind Strahodinsky und Kudziova über die vorige Woche präsentierte Änderung des staatlichen Covid-Impfplans. Demnach werden nun auch selbstständige 24-Stunden-Betreuer und Fachpersonal außerhalb von Heimen schon in Phase 1 geimpft – wofür sich die Interessenvertreter davor intensiv einsetzt hatten. „Das ist eine tolle Anerkennung unserer Berufsgruppen”, sagt Strahodinsky und betont, dass jetzt die rasche Umsetzung wichtig ist.
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