Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck begrüßt den für heute im Nationalrat geplanten Beschluss zur Entlastung der Wirtschaftstreibenden. Und: „Die nächsten Schritte müssen rasch folgen.“
Mit der ersten Etappe der Steuerreform wird es nun ernst. Heute, Donnerstag, soll sie im Nationalrat beschlossen werden, und für Unternehmer bringt sie Entlastungen in gleich mehrfacher Hinsicht.
„Deutlich spüren werden wir ab dem kommenden Jahr etwa die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige um 0,85 Prozentpunkte . Eine deutliche Verbesserung sei auch die Verdoppelung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 Euro auf 800 Euro, auch wenn das Ziel der WK Wien – eine Anhebung auf 1500 Euro – noch nicht erreicht ist. Tausende Unternehmer werden zudem von der Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 35.000 Euro Umsatz pro Jahr profitieren – die letzte Anpassung gab es 2007″
Walter Ruck, Wirtschaftskammer Wien-Präsident
Steuererklärungen werden deutlich leichter
„Realisiert werden nun auch die von der WK Wien entwickelten Pauschalierungen, die Kleinunternehmern die Steuererklärung massiv erleichtern werden“, so Ruck. Ziel der WK Wien ist, für Kleinunternehmer in weiterer Folge eine antragslose Veranlagung zu erreichen, wie es diese bei Arbeitnehmern bereits gibt. Im Online-Handel fällt zudem die Umsatzsteuer-Freigrenze von 22 Euro bei Importen aus Drittstaaten wie China, „was mehr Fairness gegenüber unseren Händlern bringt“, sagt Ruck. Wichtige Anpassungen gibt es auch bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), bei der Meldeplicht von Vermittlungsplattformen wie Airbnb und einigem mehr.
Die nächsten notwendigen Schritt
„Für Unternehmer ist diese erste Etappe der Steuerreform ein großer Erfolg – die Wirtschaftskammer hat für ihre Mitglieder hier sehr viel erreicht“, stellt Ruck klar. Wichtig sei aber auch, nach der Nationalratswahl die nächsten Etappen der Steuerreform zügig umzusetzen – insbesondere die Senkung der Einkommensteuersätze, die Senkung der Körperschaftsteuer und die Erhöhung des Grundfreibetrags für Unternehmer im Rahmen der Gewinnfreibetragsregelung. „Auch darauf warten wir noch“, sagt Ruck.