Steuerfairness für den Wiener Handel

29. Juni 2021

© Foto: Praxmedia Himberg

Steuerfairness für den Wiener Handel

29. Juni 2021

Mit 1. Juli fallen auch Warenpakete aus Drittstaaten, deren Wert unter 22 Euro liegt, unter die Einfuhrumsatzsteuer. Wiener Handelsobfrau Gumprecht: Jetzt werden 2,4 Mio. Wiener Bestellungen versteuert

Der Online-Einkauf nimmt in Wien rasant zu, Wiener Konsumenten bestellen immer mehr Waren aus dem Ausland über das Internet. Bis morgen sind Waren aus Staaten außerhalb des EU-Binnenmarkts (Drittstaaten) mit einem Wert von unter 22 Euro noch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Ausnahme fällt mit 1. Juli 2021. Der Wiener Handel hatte diesen Schritt jahrelang gefordert und schließlich erreicht. Wegen technischer Schwierigkeiten hatte sich die Umsetzung zuletzt um ein halbes Jahr verzögert, aber nun ist es soweit.

„Diese Maßnahme ist ein dringend notwendiger Schritt für mehr Steuerfairness gegenüber unseren Wiener Händlern.“

Margarete Gumprecht

Margarete Gumprecht, Spartenobfrau für den Wiener Handel, begrüßt den Wegfall der bisherigen 22-Euro-Freigrenze: „Corona hat den Trend zum Onlinehandel und sein Wachstum wesentlich beschleunigt. Daher ist es notwendig, gerechte Steuerbedingungen für den heimischen Markt zu schaffen und Steuerschlupflöcher zu schließen.“

Fakten

  • In den vergangenen Jahren wurden auffallend viele Warenpakete aus Drittstaaten mit einem Wert von unter 22 Euro deklariert und damit an der Steuerpflicht vorbeigeschifft.
  • Nach Berechnungen der Wirtschaftskammer Wien werden jährlich rund 2,4 Millionen solcher Pakete nach Wien geliefert,
  • der öffentlichen Hand entgehen damit geschätzte 36,4 Millionen Euro an Steuereinnahmen.
  • Ab 1. Juli ist nun auch die Einfuhr dieser Pakete voll zu versteuern.

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