Eigentumserwerb stagniert als Folge der KIM-Verordnung
Seit Anfang Juli gibt es eine Veränderung bei den Nachfragen nach Mietwohnungen zu beobachten. Das berichtet heute der Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, Michael Pisecky. Die Auswertung bei den Nachfragen nach Mieten in der ersten Woche nach Inkrafttreten des Bestellerprinzips zeigen ein Plus von rund 35 Prozent.
Demnach sind die Anfragen in Wien nach Miete von durchschnittlich rund 15.000 pro Woche im zweiten Quartal 2023 auf über 20.000 in der KW 27 angestiegen. Die Zahlen, auf die sich Pisecky bezieht, stammen aus Anfragen aus den Immobilien-Portalen an Makler (gemessen von der Immobiliensoftware Justimmo).
„Somit steigen die Anfragen nach Mietobjekten weiter, das belegt den hohen Bedarf am Mietwohnungsmarkt. Wir hoffen und erwarten, dass die Vermieter weiterhin Makler mit der Mietersuche beauftragen, damit die Vermittlung weiter professionell läuft und für die Mietinteressenten Aufklärung und vollständige Information erhalten bleiben, auch wenn die Makler meist nur mehr einseitig für den jeweiligen Auftraggeber tätig sind“, sagt Pisecky, und erinnert nochmals an die Evaluierung des neu eingeführten Bestellerprinzips, um die Auswirklungen auch tatsächlich für Vermieter, Mieter und Makler zu ergründen.
KIM-Verordnung: Schuldendienstquote auf zumindest 50 Prozent anheben
Beim Kauf von Wohnungseigentum sieht die Situation noch anders aus. Da stagnieren die Anfragen in Wien seit Monaten bei unter 10.000 pro Woche. Deshalb nennt Pisecky eine Möglichkeit, um rasch gegenzusteuern und wieder für mehr Nachfrage bei Wohnungseigentum zu sorgen: „Die KIM-Verordnung muss geändert werden. Wohnungseigentum ist die beste Altersvorsorge, daher gilt es im Interesse der heute jüngeren Generationen zu handeln. Viele heutige Eigentümer waren auch vorübergehend mit einer höheren Schuldendienstquote als 40 Prozent belastet. Diese Situation entspannt sich oft nach einigen Jahren und wird für die Erfüllung des Wohntraums gerne in Kauf genommen. Da haben auch die Erleichterungen, die mit 1. April in Kraft getreten sind – insbesondere die Berücksichtigung von Zwischenfinanzierungen – wenig geändert. Wirklich helfen würde hier, die Schuldendienstquote von derzeit 40 auf zumindest 50 Prozent anzuheben.“
„Die KIM-Verordnung muss geändert werden. Wohnungseigentum ist die beste Altersvorsorge, daher gilt es im Interesse der heute jüngeren Generationen zu handeln.“
Michael Pisecky
Pisecky verweist auch darauf, dass diese Schuldendienstquote im Nachbarland Deutschland sogar bei 60 Prozent liegt. „Wir stellen fest, dass immer mehr Österreicherinnen und Österreicher ihren Wohnraum mit Bankkrediten aus dem Ausland, z.B. eben aus Deutschland, finanzieren“, verweist der Fachgruppenobmann der Wiener Immobilien- und Vermögenstreuhänder abschließend auf eine Auswirkung der KIM-Verordnung: „Das kann wohl nicht beabsichtigt sein, und deshalb ist eben eine Anhebung der Schuldendienstquote dringend erforderlich.“
Quelle: WK-Wien