Augenoptikermeister und Kontaktlinsenoptiker dürfen seit 1. Oktober 2024 in Österreich Brillen und Kontaktlinsen ab sechs Jahren direkt verordnen und abrechnen. Dies ermöglicht eine schnelle und gute Versorgung mit Brille und Kontaktlinsen.
„Familien, die sonst oft wochenlang auf einen Termin beim Augenarzt warten müssten, können nun direkt beim Augenoptikermeister und Kontaktlinsenoptiker eine Brille und Kontaktlinse erhalten.“
Walter Gutstein, Obmann der Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe
„Insgesamt bringt dieses Zusatzprotokoll deutliche Vorteile, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Familien, die sonst oft wochenlang auf einen Termin beim Augenarzt warten müssten, können nun direkt beim Augenoptikermeister und Kontaktlinsenoptiker eine Brille und Kontaktlinse erhalten. Dies entlastet auch das Gesundheitssystem und ist somit ein Meilenstein“, erklärt Walter Gutstein (Bild), Obmann der Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe, das Kernstück der neuen Verordnung.
„Ein zentraler Punkt ist auch, dass Augenoptikermeister und Kontaktlinsenoptiker ihre Kunden auf die Wichtigkeit einer augenärztlichen Kontrolle hinweisen. Dies entspricht auch der bisherigen Praxis und wird tagtäglich gelebt,“ betont der Obmann.
Qualität und Dokumentation als Eckpfeiler
Ein ebenso wichtiger Punkt ist die Qualitätssicherung. Die autorisierten Augenoptikermeister und Kontaktlinsenoptiker dürfen höchstens in zwei Betriebsstätten tätig sein. Damit ist eine fachliche Betreuung gewährleistet.
Neu ist auch, dass die zeitgleiche Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen bis zum 15. Lebensjahr nun uneingeschränkt möglich ist.
Der Gesundheitsberuf der Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker gewinnt dadurch weiter an Bedeutung und trägt maßgeblich zur verbesserten Versorgung der Bevölkerung bei.