Die EU hat im April diesen Jahres eine neue Produkt-Sicherheitsverordnung beschlossen. Diese soll eine Reihe von Verbesserungen für Konsumenten – vor allem im Online-Handel – bringen. Alle Infos im Überblick.
1. Sicherheit im Non-Food-Bereich
Die neue EU-Verordnung regelt Sicherheitsanforderungen für Non-Food-Verbraucherprodukte (z.B. Möbel, Werkzeuge, etc.), wenn es dafür keine speziellen rechtlichen Regelungen gibt. Des Weiteren müssen Online-Marktplätze künftig ihre Kunden direkt über Produkt-Rückrufe informieren.
2. Standardisierte Informationen
Neu geregelt wurde zudem, dass Angebote im Internet standardisierte Informationen enthalten müssen. Davon ausgenommen sind nur Vermittlungsplattformen für nicht gewerbliche Verkäufe unter Konsumenten.
3. Verantwortliche Person notwendig
Zusätzlich muss es nun für jedes in der EU verkaufte Produkt eine europaweit verantwortliche Person geben, auf die – vor allem bei gefährlichen Produkten – zurückgegriffen werden kann und die daraufhin Maßnahmen zur Abhilfe setzen soll.
4. Technische Dokumentation
Hersteller müssen künftig eine technische Dokumentation für ihre Produkte erstellen, die zumindest eine Risikobewertung (Cybersecurity und Künstliche Intelligenz sind hier zu berücksichtigen) und die allenfalls angewendeten Normen beinhalten soll.
5. Zusammenarbeit mit Behördenwird verpflichtend
Ausdrücklich neu geregelt ist in dieser Verordnung auch die verpflichtende Zusammenarbeit der Hersteller, Importeure und Händler mit den Behörden. Dies beinhaltet die Bekanntgabe z.B. von Vorlieferanten oder gewerbliche Abnehmer und die Meldung von produktbezogenen Unfällen an diese. Das erforderliche österreichische Begleitgesetz, mit dem unter anderem die Zuständigkeiten der Behörden, die erforderlichen Verfahren oder auch Verwaltungsstrafen geregelt werden, wird in den nächsten Monaten vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz ausgearbeitet.
Quelle: WK-Wien