Um den Unternehmen im März noch einmal rasch Liquidität zu geben, wird der Ausfallsbonus für März erhöht
Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallsbonus
Jedes Unternehmen, das mindestens 40% Umsatzausfall in im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann einen Ausfallsbonus beantragen. Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen wird der Ausfallbonus für März erhöht.
- Statt 15 Prozent Ausfallsbonus können 30 Prozent beantragt werden. Gemeinsam mit den 15 Prozent-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 Prozent des Umsatzrückgangs beantragt werden.
- Zudem wird die Obergrenze für den Ausfallsbonus für diesen Monat von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Damit können bis zu 80.000 Euro an Ausfallsbonus und Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss beantragt werden.
- Beantragbar ist der erhöhte Bonus für März ab 16. April.
Kurzarbeitsbonus für Unternehmen & Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit einem Kurzarbeitsbonus in Gesamthöhe von 1.000 Euro für die Unternehmen sowie Mitarbeiter sollen die Einnahmeausfälle und Auslastungsprobleme abgemildert werden.
- Gleichzeitig mit der Kurzarbeit fallen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Urlaubstage an. Um den Unternehmen diese Kosten abzugelten, erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, deren Betriebe seit November durchgehend geschlossen sind, eine Einmalauszahlung von 825 Euro netto als Kurzarbeits-Beitrag.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher von einer Trinkgeldpauschale profitiert haben, erhalten einmalig 175 Euro netto.
- Mit dem Kurzarbeitszuschuss und dem Trinkgeldausgleich beträgt der Zuschuss bis zu 1.000 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.
Gastgärtenförderung
Als branchenspezifische Unterstützung erhalten Gastgärten-Betreiberinnen und -Betreiber eine Investitionsprämie von 10 Prozent (Mittelbetriebe) bzw. 20 Prozent (Kleinbetriebe) mit einer Untergrenze von 5.000 Euro und einem Deckel von 20.000 Euro.
Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) erfolgen.