Förderoffensive für E-Mobilität

11. März 2021

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Förderoffensive für E-Mobilität

11. März 2021

Der Bund setzt seine Offensive für klimafreundliche Mobilitiät fort. Betriebe, die ihren Fuhrpark auf E-Fahrzeuge umrüsten oder Ladestationen errichten, können dafür Förderungen beantragen.

Heuer stehen insgesamt 46 Millionen Euro für die Förderung des Ankaufs von E-Fahrzeugen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Unterstützt werden sowohl Private wie auch Betriebe, Organisationen und Vereine, die ihre Fahrzeugflotte klimafreundlich umrüsten. Die Summe wird vom Klima- schutz-Ministerium gemeinsam mit den Kfz- Importeuren bereitgestellt, beide tragen jeweils einen Teil der Förderung. Gefördert werden ausschließlich neu zugelassene, keine gebrauchten Fahrzeuge Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form eines Pauschales, das vom Fahrzeugtyp abhängig ist, maximal jedoch 30 Prozent der umweltrelevanten Anschaffungskosten (Nettokosten ohne Sonderausstattung). Der Betrieb muss sich vorab für die jeweilige Förderung registrieren (ausschließlich online), die Antragstellung hat danach innerhalb von 24 Wochen zu erfolgen, sonst verfällt die Registrierung.

Gefördert werden

  • Der Ankauf von Pkw mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle mit 4000 Euro, Plug-in-Hybridfahrzeuge und E-Autos mit Range Extender mit 2000 Euro,
  • Leichte E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse (Zulassung für mindestens 7 + 1 Person) mit bis zu 12.500 Euro, E-Kleinbusse für mehr als neun zugelassene Personen mit maximal 24.000 Euro,
  • E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder (Mopeds, Motorräder) mit bis zu 1300 Euro,
  • betrieblich genutzte E-Fahrräder mit 400 Euro,
  • E-Transporträder mit 1000 Euro,
  • die Errichtung von Ladeinfrastruktur, an der ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern erhältlich ist, mit maxi mal 30 Prozent der Investitionskosten – mit unterschiedlichen Obergrenzen je nach Ladeleistung und Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur (öffentlich/nicht öffentlich), maximal jedoch bis zu 30.000 Euro.

Achtung!

  • Die Online-Registrierung für die E-Pkw-Förderung ist seit Jahresbeginn und bis zum Ausschöpfen der reservierten Budgetmittel möglich, längstens jedoch bis 31. Dezember 2021.
  • Die Online-Registrierung für alle anderen Fahrzeugarten und für Ladeinfrastruktur ist seit 10. Februar und bis zum Ausschöpfen der vorgesehenen Budgetmittel, längstens jedoch bis 31. März 2022 möglich.
  • Darüber hinaus können auch schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Busse, E-Flotten, E-Sonder-fahrzeuge und multimodale Mobilitätsknoten gefördert werden.
  • Solche Anträge müssen vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.

>>> Fragen zu Förderungen?

>>> Förderungsaktion E-Mobilität für Betriebe 2021

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