Ab 8. August können Unternehmer:innen die Energiekostenpauschale über das Unternehmensserviceportal (USP) beantragen!
Die neue Energiekostenpauschale unterstützt Unternehmer:innen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Hier die wichtigsten Fakten, Voraussetzungen und Links!
Fakten:
- Die Förderung unterstützt EPU, Kleinst- und Kleinunternehmer:innen.
- Mindestjahresumsatz von € 10.000 und einem Höchstjahresumsatz von € 400.000.
- Die Pauschalförderung liegt zwischen € 110 und € 2.475.
- Der Förderungsbetrag wird für jedes Unternehmen, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria individuell berechnet.
- Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen der Branchen Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.
Voraussetzungen:
- Pre-Check auf energiekostenpauschale.at (Check ab 17.April)
- Zugang für Beantragung über das Unternehmensserviceportal (USP) ist vorhanden.
- ÖNACE und Umsatzhöhe sind bekannt
- Eine Handysignatur bzw. ID-Austria wird benötigt.
Links:
>>> Voraussetzung & Erklärung für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP
>>> Zum Unternehmensserviceportal (USP) einloggen
Hotlines:
Für inhaltliche Fragen zur Förderung, wie zum Beispiel zum Ablauf, zu geltenden Fristen oder zur Berechnung der Förderungshöhe, wenden Sie sich bitte an die eigens dafür eingerichtete Hotline zur Energiekostenpauschale unter +43 1 890 80 6776.
Für Fragen zum Unternehmensserviceportal ist das USP Service Center österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 erreichbar.