Lärmbelästigungen sind durch das Rauchverbot ab 1. November vorprogrammiert.
Aber warum sollen Wirte für das Verhalten ihrer Gäste vor dem Lokal verantwortlich gemacht werden, fragen sich Gastronomieobmann Peter Dobcak und Kaffeehäuserobmann Wolfgang Binder.
„Hier kommt die nächste Etappe der Existenzbedrohung.”
Peter Dobcak, Gastronomieobmann
Der Antrag auf eine Ausnahmeregelung des absoluten Rauchverbots für die Nachtgastronomie ab 1. November wurde vom Verfassungsgerichtshof ohne weitere Diskussionen abgeschmettert. Was klar auf der Hand liegt: Raucher werden vor das Lokal gedrängt und es wird somit zu einer vermehrten Lärmbelästigung der Anrainer kommen. „Das Leben eines Wirtes ist schon hart genug, aber das Bangen um die eigene Existenz durch den Verlust der rauchenden Gäste bzw. Anrainerklagen wegen der Raucher setzt dem Ganzen die Krone auf”, ärgert sich Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer (WK) Wien, der sich bereits seit Jahren für eine sachgerechte Auslegung der diesbezüglichen Gewerbeordnung einsetzt.
„Die Gewerbeordnung muss überarbeitet werden.”
Wolfgang Binder, Kaffeehäuserobmann
Einfach nur grotesk, erklärt auch Wolfgang Binder, Obmann der Fachgruppe Kaffeehäuser der WK Wien. „Es kann doch nicht sein, das wir als Unternehmer bestraft werden für etwas, was außerhalb unseres Einflusses liegt.”
Worum es im Konkreten geht:
Laut § 113 Abs. 5 Gewerbeordnung ist der Unternehmer für den Lärm der Gäste vor dem Lokal verantwortlich. Das kann – bei wiederholter „unzumutbarer Belästigung der Nachbarschaft durch die Gäste” z.B. zu einer Vorverlegung der Sperrstunde oder zu einer späteren Aufsperrstunde führen. Was ein unzumutbarer Lärm ist, wird von Seiten des Gesetzgebers jedoch nicht definiert. „Der Passus gehört definitiv aus der Gewerbeordnung gestrichen”, so Binder. „Bei allem Verständnis für die Anrainer mache ich mich für die Interessen der Unternehmer stark, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen”, krisitisiert Dobcak. Und Wirte, da sind sich beide Obleute einig, „sind Wirte und keine Kindermädchen”.
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