Adaptierung und Verlängerung von Corona-Unterstützungen

17. Juni 2021

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Adaptierung und Verlängerung von Corona-Unterstützungen

17. Juni 2021

Die neuen Regelungen im Überblick

Angesichts der konjunkturellen Erholung hat die Bundesregierung eine branchenspezifische und konjunkturgerechte Adaptierung und Fortführung der Corona-Unterstützungen angekündigt. Jetzt kommt es darauf an, dass die entsprechenden Richtlinien unternehmerfreundlich ausgestaltet werden. Die angekündigten Regelungen im Überblick:

Ausfallsbonus

  • Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
  • Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %)
  • Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischer Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 %)
  • Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
  • Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA darf maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
  • Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen

Verlustersatz

  • Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall
  • Deckel: 10 Millionen Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)

Härtefall-Fonds

  • Verlängerung (“Phase 3”): 3 Monate (Juli – September)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
  • Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal 2.000 Euro
  • Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
  • Beantragungszeitraum: ab 2. August bis Ende Oktober 2021
  • Neu: Handysignatur

Garantien

  • VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert
  • Stundungen bis 31.12.2021 möglich

Corona-Unternehmenshilfen

Aktueller Überblick über die staat­lichen und bran­chen­über­grei­fen­den Unter­stützungs­maß­nahmen für Unternehmen.

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