Weitere Lockerungen ab 1. Juli 2021

17. Juni 2021

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Weitere Lockerungen ab 1. Juli 2021

17. Juni 2021

Ab 1. Juli sollen folgende Regelungen in Kraft treten: 

  • Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt überall dort, wo sie bisher aktuell gilt
  • Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben
  • Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben
  • Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben 

Masken:

  • Lockerungen der Maskenpflicht ab 1. Juli ist in Öffis/Handel/Museen nur mehr ein MNS notwendig
  • FFP2-Pflicht bleibt jedenfalls in Pflegeheim/Krankenhaus

Tests:

  • Die Testpflicht wird gelockert – Tests sind erst ab 12 Jahren vorgeschrieben

Gastronomie & Hotellerie: 

  • Keine Maskenpflicht mehr für Gäste und Mitarbeiter sowohl indoor als auch outdoor
  • Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7.

(Nacht-)Gastronomie:

  • Ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität, keine Abstandspflicht mehr
  • Voraussichtlich ab 22. Juli: keine Beschränkungen

Veranstaltungen:

  • Anzeigepflicht ab 100 Personen
  • Bewilligungspflicht ab 500 Personen

HINWEIS 

Bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Nach Vorliegen der Verordnung finden Sie alle Informationen in unseren Coronavirus FAQ.

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