Abschaffung von Mehrfachstrafen für Unternehmen erreicht

9. Juli 2021

© Foto: Wirtschaftsbund

Abschaffung von Mehrfachstrafen für Unternehmen erreicht

9. Juli 2021

Die Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen wegen Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG) ist eine Entschärfung und Entlastung für Unternehmen

Ein erster großer Schritt zur langjährigen Forderung des Wirtschaftsbundes nach der Abschaffung des Kumulationsprinzips wurde endlich im Nationalrat beschlossen.

„Mit der präsentierten Novellierung des Kumulationsprinzips im LSD-BG wird den unternehmerfeindlichen und existenzbedrohenden Mehrfachstrafen ein Ende gesetzt.“

Christoph Biegelmayer, Direktor Wirtschaftsbund Wien

Wirtschaftsbund Forderung umgesetzt

Das Kumulationsprinzip besagt, dass bei mehreren Verwaltungsübertretungen die einzelnen Strafen nebeneinander zu bemessen und zu verhängen sind. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass viele Betriebe bei kleinen Verstößen hart bestraft wurden. Als Beispiel, führten fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen von 78 Arbeitnehmern, zu 78 einzeln, mit je 200 Euro festgesetzten Strafen. So kam es zu einer – für einen Formalfehler – weit überzogenen Strafe von 15.600 Euro. Ab 1. September 2021 wird es hier nur noch eine gemeinsam bemessene und verhältnismäßige Strafe geben.

„Durch die Neuregelung wird sichergestellt, dass bei schweren Verstößen weiterhin konsequent und bei kleineren Versehen mit Augenmaß agiert werden kann. Das hilft unseren Unternehmen, die ohnehin tagtäglich alles dafür tun, unterschiedlichste Auflagen sorgfältig umzusetzen“, ist Christoph Biegelmayer überzeugt.

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