Kinderbetreuungsgeld: Neuregelung erreicht

12. September 2019

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Kinderbetreuungsgeld: Neuregelung erreicht

12. September 2019

Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) wurde ein Jungfamilienfonds eingerichtet. Er soll Selbstständige unterstützen, die wegen einer Fristversäumnis Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten.

Bisher mussten einige Selbstständige das Kinderbetreuungsgeld aufgrund der Gesetzeslage vollständig zurückzahlen, obwohl sie die Zuverdienstgrenze eingehalten hatten. Sie hatten es lediglich verabsäumt, innerhalb einer bestimmten Frist eine monatsweise Aufschlüsselung ihrer Einkünfte an die Sozialversicherung zu schicken. Durch das neue Gesetz, das auf Initiative der Wirtschaftskammerorganisation Anfang Juli beschlossen wurde, wird diese Frist nun verlängert: Für Geburten zwischen 1. Jänner 2012 bis 28. Februar 2017 kann der Nachweis zur Einkommensabgrenzung noch bis 31. Dezember 2025 übermittelt werden. Auch dann, wenn es bereits anhängige Gerichtsverfahren gibt.

Wichtig: Stellt der Krankenversicherungsträger im laufenden Prüfverfahren eine Überschreitung der Zuverdienstgrenze fest und weist den Elternteil individuell auf die Möglichkeit zur Vorlage des Abgrenzungsnachweises hin, muss dieser binnen zwei Monaten ab diesem Hinweis vorgelegt werden. Eine spätere Vorlage ist in diesem Fall nicht möglich. Ist die Rückforderung des Kinderbetreuungsgelds für ein zwischen 1. Jänner 2012 bis 28. Februar 2017 geborenes Kind aufgrund der erwähnten Fristversäumnis schon rechtskräftig, können sich die Betroffenen an neu geschaffenen Jungfamilienfonds wenden, der von der SVA verwaltet wird: Wer das Kinderbetreuungsgeld bereits zurückgezahlt hat und die Einhaltung der Zuverdienstgrenze nachträglich nachweist, kann um Zuwendungen aus dem Jungfamilienfonds ansuchen. Hat die Familie die Forderung noch nicht beglichen, kann der Jungfamilienfonds unter bestimmten Voraussetzungen die Rückzahlung übernehmen.

„Wirtschaftskammer und SVA konnten sich mit ihrer familienfreundlichen Neuregelung beim Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige durchsetzen. Das wird das Leben vieler Selbstständiger mit Kindern wesentlich erleichtern”, so Karlheinz Kopf, WKÖ Generalsekretär und Obmann-Stellvertreter der SVA. 

Quelle: Wiener Wirtschaft

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