Überblick der einzelnen Punkte zur geplanten Steuerreform

6. September 2019

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Überblick der einzelnen Punkte zur geplanten Steuerreform

6. September 2019

Den Hauptartikel finden Sie unter:
https://wirtschaftsbund.wien/standpunkte/nachrichten/unternehmer-entlastet/

Gewinne pauschal ermitteln

Wer nicht mehr als 35.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet, kann bei seiner Einkommensteuererklärung laut Gesetzesantrag ab dem kommenden Jahr einen pauschalen Betriebsausgabenabzug nutzen. Eine Steuererklärung im vollen Umfang, ein Anlagenverzeichnis, ein Wareneingangsbuch und die Einzelaufzeichnung der Ausgaben sind dann nicht mehr zwingend notwendig. Das entlastet zigtausende Kleinunternehmer. Das Modell fußt auf einem Konzept, das die WK Wien 2018 entwickelt und präsentiert hat. Vorgesehen sind nun zwei Pauschalen – ein Normalsatz für Händler und Produktionsbetriebe und ein reduzierter Satz für Dienstleistungsbetriebe. Dem Ziel der WK Wien – eine komplett antragslose Veranlagung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner – kommt das geplante Gesetz bereits recht nahe.

Künftig mehr Kleinunternehmer

Mit 1. Jänner 2020 soll dem Gesetzesentwurf zufolge die Jahresumsatzgrenze für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer von 30.000 Euro auf 35.000 Euro angehoben werden. Die letzte Anpassung gab es 2007. Durch die neue Umsatzgrenze werden deutlich mehr Unternehmer als bisher von der Regelung Gebrauch machen können. Wer sie in Anspruch nimmt, muss keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung abgeben – beides ist ein administrativer Aufwand. Weiters wird den Kunden keine Umsatzsteuer verrechnet, was im Geschäft mit privaten Konsumenten (B2C) preisrelevant sein kann. Allerdings gibt es dann auch keinen Vorsteuerabzug für die Umsatzsteuer aus dem Einkauf. Für Betriebe mit wenig Einkauf und Fokus auf B2C ist dieser Weg daher meist sinnvoll.

Massive NoVA-Teuerung verhindert

Unternehmen, Verbände und öffentliche Stellen sorgen in Wien für fast 80 Prozent der neu zugelassenen Autos. Ohne die Anpassung der Formel für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wären sie ab 1. Jänner 2020 die Hauptbetroffenen der sprunghaften Verteuerung der Abgabe. Hintergrund ist eine auslaufende Übergangsregelung. Der Kauf eines Pkw, der 31.000 Euro kostet und 179 CO²-Emissionen in g/km hat, würde sich ohne die nun geplante Gesetzesänderung um rund 1600 Euro verteuern. Gegenüber heute steigt die NoVA aber dennoch ein wenig.

Kleine Abschreibungen erleichtert

Die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) kann man bis zu einem Einkaufsbetrag von 400 Euro noch im selben Wirtschaftsjahr voll abschreiben. Dieser Wert wurde seit 1982 nicht erhöht. Die WK Wien fordert daher schon seit Jahren eine Anhebung der Grenze auf 1500 Euro. Laut Gesetzesantrag soll mit 2020 nun eine Anhebung auf 800 Euro kommen, für 2021 sind 1000 Euro angedacht. Damit können wesentlich mehr kleinere Anschaffungen – etwa Computer in dieser Preisklasse – gleich im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden; die Abschreibung muss nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. Vor allem für kleinere Unternehmen bedeutet dies eine finanzielle Entlastung, die sie unmittelbar spüren werden. Für die WK Wien bleibt eine Anhebung auf 1500 Euro aber weiterhin das Ziel.

Mehr Fairness im Online-Handel

Für Kleinsendungen aus Drittstaaten wie China oder den USA fällt bisher keine Einfuhr-Umsatzsteuer an, wenn der Warenwert unter 22 Euro liegt. Für den heimischen Handel ist das ein klarer Wettbewerbsnachteil. Spätestens ab 2021 soll damit Schluss sein und bei allen Sendungen die Steuer eingehoben werden. Ein erster Schritt zu mehr Gerechtigkeit gegenüber dem internationalen Online-Handel. Wenig Freude hat die WK Wien allerdings mit der ebenfalls geplanten „Digitalsteuer” – einer fünfprozentigen Abgabe auf Online-Werbung bei großen, internationalen Online-Plattformen. Der Grund: Die Plattformen verrechnen diese an ihre Kunden, also an die heimischen Unternehmen, unmittelbar weiter. Dadurch wird Werben teurer. Sinnvoller wäre daher eine effektivere Gewinnbesteuerung internationaler Online-Konzerne.

Ausblick: Was noch kommen soll

Aufgrund der innenpolitischen Entwicklung der vergangenen Monate steht jetzt nur der erste Teil der von der Vorregierung geplanten Steuerreform zur Beschlussfassung an. Nach Ansicht der WK Wien müssen nach der Wahl auch die übrigen Maßnahmen folgen. Insbesondere betrifft das die Entlastung der Einkommen durch die Senkung der Tarifstufen. Davon profitieren alle Erwerbstätigen, deren Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage mehr als 11.000 Euro im Jahr ausmacht. Ganz besonders aber Unternehmer, wenn zugleich – wie geplant – der Grundfreibetrag im Rahmen der Gewinnfreibetragsregelung von  derzeit 30.000 Euro auf 100.000 Euro pro Jahr ausgeweitet wird. Weniger ambitioniert als wünschenswert sind die bisher vorliegenden Pläne zur Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt), die derzeit 25 Prozent ausmacht und nach Ansicht der WK Wien in Richtung 20 Prozent oder darunter bewegt werden sollte. Auch die Mindest-KöSt sollte abgeschafft werden. Sie ist zu bezahlen, selbst wenn man in einem Jahr Verluste gemacht hat.

Quelle: Wiener Wirtschaft

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