So werden Unternehmer schon bald entlastet

6. September 2019

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So werden Unternehmer schon bald entlastet

6. September 2019

In vier Wochen soll der erste Teil der Steuerreform im Nationalrat beschlossen werden. Für Unternehmer bringt er wichtige Entlastungen, für die die Wirtschaftskammer Wien jahrelang gekämpft hat.

Am 30. April des heurigen Jahres gab es für die heimischen Unternehmer richtig gute Nachrichten. Denn just am Tag der Arbeitgeber präsentierte die damalige Bundesregierung ihren Plan zur steuerlichen Entlastung Österreichs – mit vielen Maßnahmen, die auch die Unternehmer positiv betreffen. In mehreren Etappen sollte der Plan umgesetzt werden – einem ersten Teil mit Maßnahmen, die schon 2020 wirksam werden, und weiteren Teilen mit Änderungen für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Doch dann drohte die Reform wieder zu scheitern. Zwar war der erste Teil der Steuerreform von der Bundesregierung vor ihrer Abwahl noch in Begutachtung geschickt worden, zur Beschlussfassung im Nationalrat kam es aber nicht mehr. Die Wirtschaftskammer Wien machte daher Druck und forderte den Beschluss noch vor der Nationalratswahl, die am 29. September stattfindet. Andernfalls wäre ein rechtzeitiges Inkrafttreten vor dem 1. Jänner 2020 praktisch aussichtslos.

Abstimmung noch im September

Und so sieht es nun aus: Der erste Teil der Steuerreform und das Abgabenänderungsgesetz 2020 – hier geht es etwa um die Digitalsteuer und die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – werden jedenfalls noch im September im Nationalrat zur Beschlussfassung gebracht. Ein angenommener Fristsetzungsantrag von Anfang Juli stellt das sicher. Planmäßig findet die nächste Sitzung am 25. September statt – also vier Tage vor der Wahl. Die Chance, dass der Antrag dann eine Mehrheit findet, bezeichnen Beobachter als sehr gut. Es könnte allerdings auch noch schneller gehen. Denn es gilt auch als wahrscheinlich, dass vor dem 25. September noch Sondersitzungen des Nationalrats einberufen werden. Ob der Beschluss über die Steuerreform dann vorgezogen wird, ist derzeit noch offen. Egal ob früher oder später: Findet der Antrag eine Mehrheit, werden Unternehmer ab 1. Jänner 2020 spürbar entlastet. Zunächst vor allem Kleinunternehmer, für die zahlreiche Maßnahmen vorgesehen sind – vor allem die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro auf 35.000 Euro und die Einführung einer pauschalen Gewinnermittlung. Diese beiden Maßnahmen können in Kombination miteinander allein in Wien zum Entfall von bis zu 130.000 Steuererklärungen pro Jahr führen und Kleinunternehmer im Ausmaß von 18,75 Millionen Euro pro Jahr entlasten, zeigt eine Berechnung der WK Wien. Ein wichtiger Schritt ist auch die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 400 Euro auf 800 Euro per 1. Jänner 2020. Durch die vorgezogene steuerliche Geltendmachung der Anschaffungskosten und weniger Verwaltungsaufwand profitieren allein die Wiener Unternehmen im kommenden Jahr im Ausmaß von bis zu 75 Millionen Euro. Diese Maßnahme betrifft nicht nur Kleinunternehmer, sondern alle Betriebe.

Kritik an Digitalsteuer

Auch noch beschlossen werden sollen Änderungen bei den Abgaben, etwa die Neuregelung der NoVA, für die vor allem Unternehmen aufkommen, und die politisch nicht unumstrittene „Digitalsteuer”. Bei der NoVa stand eine massive Teuerung im Raum, die durch das neue Gesetz auf Drängen der Wirtschaftskammer nun verhindert werden soll. Viel Kritik gibt es hingegen an der „Digitalsteuer”. Der Grund: Sie ist als Abgabe auf Online-Werbung konzipiert, das macht Werben teurer. Eine ähnliche Abgabe gibt es bereits seit Jahrzehnten auf Print-Werbung; seit vielen Jahren fordert die WK Wien die Abschaffung dieser Abgabe, denn sie schadet der Werbewirtschaft und belastet die werbenden Unternehmen. Wenn eine solche Abgabe nun auch für Online-Werbung eingeführt wird, verschärft sich dieses Problem. Vor allem der Wiener Handel kritisiert die fehlende Treffsicherheit der geplanten „Digitalsteuer” heftig. Ob sich ihr Beschluss noch verhindern oder abändern lässt, ist derzeit ungewiss. Nach der Nationalratswahl muss aus Sicht der WK Wien die politische Priorität darauf liegen, die weiteren Teile der Steuerreform rasch umzusetzen, um die versprochene Entlastung zu verwirklichen. Gerade wegen der derzeitigen Konjunkturprognose erachtet die WK Wien dies als vordringlich.

Weiter zum Überblick der einzelnen Punkte:

https://www.wirtschaftsbund.wien/standpunkte/nachrichten/unternehmer-entlastet-ueberblick/

Quelle: Wiener Wirtschaft

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