Kalte Progression: Weitere Entlastung fixiert

5. Oktober 2023

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Kalte Progression: Weitere Entlastung fixiert

5. Oktober 2023

Mit Jahresbeginn wurde die Kalte Progression abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit Österreichs Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht in höhere Steuerstufen fallen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Dritteln automatisch. Das verbleibende Drittel kann die Regierung selbst verteilen. Dieses variable Drittel macht im kommenden Jahr knapp 1,2 Milliarden Euro aus.

Steuerentlastung

Mit rund 800 Millionen Euro dieses variablen Drittels werden nun die ersten vier Steuerstufen entlastet sowie die Absetzbeträge erhöht. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt gestaffelt, die erste Tarifstufe wird um 9,6 Prozent erhöht, die folgenden um 8,8 Prozent, 7,6 Prozent bzw. 7,3 Prozent. Die Grenze für steuerpflichtige Einkommen erhöht sich damit von derzeit 11.693 Euro auf 12.816 Euro im kommenden Jahr. Um die Leistung von Überstunden zu belohnen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Zudem wird in den kommenden zwei Jahren der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden auf 200 Euro im Monat erhöht.

Grundfreibetrag wird angehoben

Weiters wird der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags für Selbstständige von 30.000 Euro auf 33.000 Euro angehoben. Auch die Freibeträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steigen. Die 2021 befristet eingeführte Home-Office-Regelung für Arbeitnehmer wird dauerhaft verlängert.

Quelle: WK-Wien

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