Neugestaltung der Ausbildung macht den Beruf Fahrlehrer:in attraktiver.
„Zu viele Fahrlehrer parken ihre Arbeitskraft bald in der Pension. Wir suchen Männer und vor allem Frauen. Außerdem setzen wir uns für attraktivere Bedingungen ein!“
Karl Schlosser, Obmann der Wiener Fahrschulen
Nach der Corona-Pause boomte es nur an Führerscheinanmeldungen – vorallem an Prüfungen, die dringend nachgeholt werden mussten. Jedoch fehlt es bis heute noch an Personal. Um die Ausbildung attraktiver zu gestalten, sollen angehende Fahrlehrer künftig früher bei Fahrstunden eingesetzt werden und schon während der Ausbildung Geld verdienen können. Nach der Lehrbefähigungsprüfung sind dann neue Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sofort bei Feedbackfahrten mit Elternbegleitung oder bei Mehrphasen-Perfektionsfahrten einsetzbar.
Voraussetzungen zur Fahrlehrerberechtigung
Die Berechtigung, als FahrlehrerIn an einer Fahrschule praktischen Fahrunterricht oder als FahrschullehrerIn theoretisch und praktischen Unterricht zu erteilen, darf nur Personen erteilt werden, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Vertrauenswürdigkeit
- Seit mindestens 3 Jahren Besitz einer Lenkberechtigung für die betreffenden Kraftfahrzeugklassen
- Mindestens 3 Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen oder 1 Jahr
- Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen und Absolvierung eines Lehrplanseminars
- Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
- Reifeprüfung oder mindestens 5 Jahre Fahrlehrerpraxis (nur für Fahrschullehrerberechtigung)
Webtipp:
Qualifikations-Anforderungen an Fahrschullehrer und Fahrschulinhaber
Quelle: WK-Wien