Diese Lockerungsschritte gelten entsprechend der Verordnung
Ab 1. Juli treten folgende Regelungen in Kraft:
- Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt weiterhin überall dort, wo sie aktuell gilt
- Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben
- Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben
- Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben
Masken:
- Lockerungen der Maskenpflicht
- ab 1. Juli ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske zu tragen
- FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z.B. für Mitarbeiter im Bereich der Alten- und Pflegeheime und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)
Gastronomie & Hotellerie:
- Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor
- 3-G-Nachweis erforderlich
- Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen, ausgenommen sie können einen 3-G-Nachweis erbringen
- Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7.
(Nacht-)Gastronomie:
- Ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich
- Voraussichtlich ab 22. Juli: keine Kapazitätsbeschränkungen
Veranstaltungen:
- Anzeigepflicht ab 100 Personen
- Bewilligungspflicht ab 500 Personen
- Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)
- Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28.7.