Ab 1.1.2024 wird der Bund bisher an die Kandidat:innen verrechnete Kosten für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung übernehmen. Auch bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1.7. bis 31.12.2023 können ab 1.1.2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden.
Das ist ein wichtiger Schritt zur Förderung und Stärkung der erfolgreichen Berufsausbildung, nachdem bereits 2018 alle Meisterprüfungen und seit September 2023 31 Befähigungsprüfungen mit dem akademischen Bachelor gleichgesetzt wurden.
„Mit der Übernahme der Kosten für Meister- und Befähigungsprüfungen setzen wir einen weiteren Schritt zur Stärkung des Handwerks und fördern damit die Berufsausbildung unserer Fachkräfte.“
Abg.z.NR. Mag. (FH) Maria Smodics-Neumann, Spartenobfrau Gewerbe & Handwerk
Meisterprüfung und Befähigungsprüfung
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