Persönliche Kontaktaufnahme mit SVS für individuelle bedarfsorientierte Ratenvereinbarung
Die Corona-Krise ist für viele Selbständige, Unternehmer und Landwirte, sehr fordernd und kann mitunter existenzbedrohend sein. Als Partner in der Krise unterstützt die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) die Versicherten bestmöglich.
Daher bietet die SVS ihre Versicherten bei Zahlungsschwierigkeiten Ratenzahlung und ermöglicht die laufenden Beiträge an die aktuellen Einkünfte anzupassen. Diese Angebote gelten auch weiterhin.
Wer noch nicht von der Anpassung der Beiträge an die aktuellen Einkünfte Gebrauch gemacht hat, aber mit einem deutlichen Umsatzrückgang rechnet, kann dies jederzeit nachholen.
SVS Ratenzahlungsmodell:
- Ratenzahlungen sind derzeit mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 möglich.
- Mit dem Antrag auf Ratenzahlung kann gleichzeitig ein Antrag zur Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage gestellt werden.
- Die laufenden Beiträge können in den Zahlungsvereinbarungen mitberücksichtigt werden.
- Die SVS-Beiträge sind pensionsrelevant. Keine Zahlung = keine Versicherungszeiten. Pensionsantrittszeitpunkt und Pensionshöhe werden daher unmittelbar beeinflusst.
- Anträge können online über die SVS Homepage eingebracht werden