Studie belegt tiefe Immo-Krise: Weiter Kritik an KIM-Verordnung

15. April 2024

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Studie belegt tiefe Immo-Krise: Weiter Kritik an KIM-Verordnung

15. April 2024

In Wien sind die Preise für Wohnungen massiv gestiegen, die Zahl der Baubewilligungen ist eingebrochen. Die WK Wien fordert rasches Gegensteuern und gelockerte Kreditregeln.

In der Wiener Bau- und Immobilienbranche nimmt die Krise immer größere Dimensionen an. Das belegt nun auch eine neue Studie des Instituts Economica, die die Wirtschaftskammern Wien und Niederösterreich in Auftrag gegeben haben. Für Wien zeigt die Studie ein düsteres Bild: Allein zwischen 2015 und 2022 sind in Wien die Preise für Wohnungen und Häuser um rund 66 Prozent gestiegen, die Preise für Grundstücke gar um 99 Prozent. Zugleich werden immer weniger Neubauprojekte vorbereitet: Die Zahl der Baubewilligungen ist seit dem Vorjahr dramatisch eingebrochen. Seit Mitte 2022 verschärfen auch die strengen Kreditvergaberegeln der Finanzmarktaufsicht (FMA) durch die sogenannte KIM-Verordnung und europaweit massiv gestiegene Kreditzinsen die Situation enorm. Die Folge: Immer weniger Menschen können Eigentum anschaffen, immer mehr suchen nach Mietwohnungen, die Mietpreise steigen rasant – und die Bauwirtschaft ist auf Talfahrt. Zwischen Sommer 2022 und Sommer 2023 hat die Bauwirtschaft allein in Wien im Jahresvergleich um 790 Millionen Euro Gesamtwertschöpfung weniger erwirtschaftet und mehr als 6000 Beschäftigte abgebaut, so die Studie.

Sondermittel für die thermische Sanierung von privaten Gebäuden

Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck fordert daher – zusätzlich zum angekündigten Wohnbaupaket der Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Marktlage wieder zu stabilisieren. Etwa eine verstärkte Unterstützung von Sanierungen, die vor allem die regionale Wirtschaft stärken, Klimaziele verfolgen und bei einer Förderung von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten budgetneutral seien.

Steuererleichterungen für Private

In eben diese Kerbe schlägt auch Erwin Hameseder, Obmann der Wiener Banken und Versicherungen der WK Wien. Konkret schlägt er eine Umsatzsteuer-Rückvergütung für Bau- und
Sanierungsmaßnahmen vor sowie die Wiedereinführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Die vor kurzem angekündigten bürokratischen Erleichterungen für Banken bei Vergabe von Immobilienkrediten an Personen, die nicht alle KIM-Kriterien erfüllen, sehen Ruck und Hameseder lediglich als „ers-
ten Schritt”. Was an der KIM-Verordnung in Zukunft alles geändert gehört – und was passiert, wenn nichts geändert wird – thematisierte nun erneut der Obmann der Wiener Immobilientreuhänder in der WK Wien, Michael Pisecky. Zwar begrüße er, dass die Anschaffung von Eigentum durch die befristete Befreiung von der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr zwischen 1. April 2024 und 30. Juni 2026 für viele verbilligt werde. Es müssten aber weitere Schritte folgen, um vor allem Jungfamilien und Ersterwerbern das Finanzieren von Wohnen im Eigentum zu ermöglichen.

Die Schuldendienstquote sollte wie in Deutschland auf maximal 60 Prozent angehoben werden, damit die Finanzierung des Eigentumserwerbs erleichtert wird. Eine Sicherheitsstufe schützt vor Überschuldung.

Michael Pisecky, Obmann der Wiener Immobilientreuhänder

Höhere Kreditrückzahlungen erlauben

Piseckys konkreter Vorschlag: Die Schuldendienstquote – also wie viel man vom Haushaltsnettoeinkommen für Kredite ausgibt – solle von maximal 40 Prozent auf maximal 60 Prozent angehoben werden, wie dies auch in Deutschland gilt. Pisecky schlägt dabei aber eine „Si-
cherheitsstufe gegen Überschuldung” vor: Die höhere Schuldendienstquote solle demnach nur für jene gelten, die Kredite mit einem festen Zinssatz oder einer Zinsobergrenze für mindestens zehn Jahre oder die Hälfte der Laufzeit haben und deren Haushaltsnettoeinkommen zumindest 3500 Euro beträgt.

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