Seit 1. September ist die Ausbildung von Jugendlichen in den neuen Lehrberufen Pflegeassistenz (dreijährig) und Pflegefachassistenz (vierjährig) möglich.
Betriebe, die in diesen Berufen ausbilden möchten, müssen jetzt zuerst die Ausbildungsberechtigung („Feststellungsbescheid”) für diesen Beruf bei der Lehrlingsstelle beantragen. In Wien sind bislang noch keine entsprechenden Anträge eingelangt.
Im Vorfeld gab es aber schon Interesse einiger Institutionen an der neuen Lehre. Dem Antrag folgt dann die Überprüfung, ob der Betrieb die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt. Die Lehrlingsstelle der WK Wien und die Arbeiterkammer werden dabei von einem von der MA 15 zu bestellenden Sachverständigen für das Gesundheitswesen unterstützt. Erst nach Erteilung der Ausbildungsberechtigung kann der Betrieb Lehrverträge mit Jugendlichen abschließen und deren Ausbildung zu Pflegefachkräften starten.
Quelle: WK Wien