Schani, trag den Garten raus

3. März 2023

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Schani, trag den Garten raus

3. März 2023

Die Schanigartenzeit rückt näher. Seit 1. März dürfen die Gäste draußen bewirtet werden. Die beliebte Form des Gastgartens muss aber einige Auflagen erfüllen, um bewilligt zu werden

Einen Schanigarten beantragt man beim zuständigen Betriebsanlagenzentrum. Schanigärten können das erste Mal für ein Jahr, danach für maximal sieben Jahre bewilligt werden. Im Antragsformular muss die Aufstelldauer und die beantragte Dauer der Bewilligung angegeben werden. Der Antrag mittels der geforderten Unterlagen ist gebührenpflichtig. Ein Plan des Schanigartens muss beigelegt werden – wie der Antragsteller einen Plan zeichnen kann, wird in einem Video unter wko.at/wien/schanigarten gezeigt.

Das erforderliche Einreich- und Genehmigungsverfahren zur Bewilligung des Schanig gartens auf öffentlichem Grund kostet im Schnitt 75 Euro. Die Bewilligungsdauer wird jeweils örtlich festgelegt. Neben den gesetzlichen Regelungen ist es wichtig, dass sich die Gäste wohlfühlen. Wer einen positiven Bescheid für einen Schanigarten erhält, bekommt auch die Information, wie groß der Schanigarten sein darf und zu welcher Zeit er wo aufgestellt werden darf.

Barrierefreiheit

Schanigärten müssen an der Stirn- und an der Längsseite abgegrenzt werden. Die Abgrenzung muss unverrückbar sein und folgende Anforderungen erfüllen:

  • vom Boden weg gemessen muss innerhalb einer Höhe von 30 cm eine mindestens 15 cm breite Tastleiste angebracht sein, die für Personen mit Sehbehinderung durchgehend tastbar ist. Blumentröge können als Abgrenzug dienen, allerdings muss dann unten am Boden die durchgehende Tastleiste (z. B. ein 15 cm hohes Brett) fix angebracht sein.
  • vom Boden weg gemessen muss in einer Höhe von 70 cm eine weitere, gut sichtbare Markierung angebracht sein. Das können Pflanzen sein eine Stange oder ein Zaun. Um den Zugang zum Schanigarten zu gewährleisten, kann zwischen den Abgrenzungselementen, die parallel zur Hausmauer angebracht sind (an der Längsseite des Schanigartens), ein Abstand von einem bis höchstens zwei Meter sein. Die Abgrenzung an der Stirnseite des Schanigartens muss allerdings lückenlos sein.

Quelle: WK-Wien

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