Großer Erfolg für Innungsmeister Erich Mähnert: Nach Jahren intensiver Diskussionen und Unsicherheiten ist nun endlich Klarheit geschaffen – auch Piercer dürfen offiziell Ohrlöcher stechen. Für dieses Anliegen hat sich Mähnert unermüdlich eingesetzt.
Diese Trendwende basiert auf einer Klarstellung des Wirtschaftsministeriums. Bislang war die rechtliche Lage zum Ohrlochstechen durch Piercer ungewiss, insbesondere im Hinblick auf die Altersbeschränkungen für das Piercen. Nun wurde festgestellt, dass das Durchstechen des Ohrläppchens mit einer Piercingnadel nicht unter die gesetzliche Definition des Piercens fällt. Auch gelten die bisherigen Altersbeschränkungen für das Piercen (ab 14 Jahren) nicht für das Ohrlochstechen am Ohrläppchen.
Erich Mähnert, Innungsmeister der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, hat sich einmal mehr für seine Branche sehr intensiv als Interessensvertreter eingesetzt, ehe seine Hartnäckigkeit auch belohnt wurde. „In der Branche war großer Unmut, uns haben immer wieder sehr viele Anfragen dazu erreicht.“
Konkret durften etwa das klassische Ohrloch lediglich Friseure, Perückenmacher, Gold- & Silberschmiede, Kosmetiker sowie der Schmuckhandel aufgrund der Gewerbeordnung und unter Verwendung von sterilen Einweg-Ohrlochknöpfen stechen. Mähnert erklärt: „Wir haben uns jahrelang mit der Bundesinnung dafür eingesetzt, dass hier ein Umdenken stattfindet.“
Das ist nun geschehen. Auch erlaubt ist, dass man als ausgebildeter Piercer den eigenen Schmuck und die eigenen Piercingnadeln verwenden darf. „Wir freuen uns sehr, dass uns dieser Erfolg für unsere Mitglieder gelungen ist. Der jahrelange Einsatz und die unzähligen Gespräche mit dem Ministerium haben sich bezahlt gemacht.“
#teamwienerwirtschaft
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