Professionelle Räumdienste bieten Sicherheit im Winter

6. Dezember 2022

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Professionelle Räumdienste bieten Sicherheit im Winter

6. Dezember 2022

Gehsteige müssen 1,50 m breit geräumt werden – 6 bis 22 Uhr schnee- und eisfrei – viele professionelle Räumdienste in Wien im Einsatz – Schrattenholzer: „Jetzt noch Vertrag abschließen“

Die Außentemperaturen sinken und damit steigt die Wahrscheinlichkeit von Schneefall und gefrierendem Regen bis in niedrige Lagen wie etwa Wien. Prognostiziert ist das bereits für das kommende Wochenende. Für die Bewohner der mehr als 1.000.000 Wohnungen ist hier vorgesorgt. Die von den Hauseigentümern oder –verwaltern eingesetzten Reinigungsunternehmen kümmern sich um die verpflichtende Schneeräumung vor dem Haus.

Anders schaut die Lage in den Außenbezirken aus, wo es viele Einfamilienhäuser gibt. Immobilienbesitzer ohne Hausverwaltung müssen bei Schnee und Eis selbst zu Schaufel und Streugut greifen oder beauftragen rechtzeitig professionelle Räumdienste. „Der Trend geht eindeutig in Richtung professionelle Räumdienste. Wer greift schon gerne um sechs Uhr in der Früh zur Schneeschaufel, wenn man sich eigentlich für die Arbeit fertigmachen oder die Kinder in die Schule bringen soll“, erklärt Peter Schrattenholzer von der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der WK Wien. „Schneit es stärker, muss immer wieder unter Tags geräumt und bei Eis Splitt gestreut werden. Letzteren gilt es auch wieder fachgerecht zu entfernen und entsorgen. Da ist es schon eine große Erleichterung, wenn man sich auf Profis verlassen kann“, sagt Schrattenholzer, der auch auf fatale rechtliche Konsequenzen verweist: „Der Eigentümer kann haftbar gemacht werden, wenn es zu Unfällen durch unbetreute Gehsteige kommt. Das endet oft traurig und teuer. Ein Grund mehr, auf professionelle Räumdienste zu setzen, die zudem schon preiswerte Pauschalen für niederschlagsarme Winter anbieten. Jetzt ist noch ein guter Zeitpunkt, um einen Vertrag abzuschließen.“

Rechtliches

Gesetzliche Grundlagen dafür sind die StVO § 93, das ABGB § 1319a und die Verordnung der Stadt Wien über die Reinigung von Gehsteigen aus 2012 Winterdienst V 2003 idF. 2011.

Was bedeutet das konkret für Hauseigentümer?

  • Ein Gehsteig bis zu einer Breite von 1,50 Meter ist komplett zu räumen. Bei breiteren Gehsteigen sind zwei Drittel zu räumen.
  • Es ist der gesamte Gehweg entlang der Liegenschaft von Schnee und/oder Eis zu befreien.
  • Betreut sein muss in der Zeit von 6 bis 22 Uhr.
  • Wenn es wieder wärmer wird und die Eiszapfen von den Dachrinnen oder der Schnee von den Dächern zu fallen drohen, muss dies vor dem Haus entsprechend gekennzeichnet werden – die so genannte Tauwetterkontrolle.

„Die Räumung hat verkehrssicher zu erfolgen. Das bedeutet nicht, dass unbedingt schwarz geräumt wird – also der Asphalt zu sehen sein muss“, erklärt Schrattenholzer.

Streugut

Auch dafür gelten klare Regeln: Der Streusplitt auf Fahrbahnen und Gehsteigen muss einige Kriterien erfüllen: hohe Abriebhärte, gewaschen, kantig, staubarm, trocken – und er darf keine bindigen und schmierigen Bestandteile enthalten.
Salz darf nur auf versiegelten Flächen verwendet werden oder wenn das Salzstreuverbot aufgrund der herrschenden Wetterbedingungen aufgehoben wird. Dies wird in der Regel über die Medien verlautbart.

Einkehrpflicht

Sobald Schnee, Eis und Matsch wieder verschwunden sind, muss der Grundstückseigentümer den Gehsteig reinigen bzw. die Streumittel einkehren. Kommt er dieser Aufgabe nicht nach, reinigt das Magistrat und schreibt die dafür anfallenden Kosten dem Eigentümer vor. Geringe Mengen von Splitt dürfen auf die Mistplätze. Bei größeren Mengen wendet man sich am besten an ein befugtes Entsorgungsunternehmen.

Einen genauen Überblick, wo und was geräumt werden muss, gibt die Broschüre der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement

Quelle: WK-Wien

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