Standortanwalt hat ab 1. Juli per Bundesgesetz Parteienstellung in UVP-Verfahren – Enge Zusammenarbeit auch auf Landesebene mit Stadt Wien geplant
Das Präsidium der WK Wien bestellte heute einstimmig Alexander Biach zum ersten Standortanwalt in Wien. „Ich freue mich auf diese spannende Aufgabe und werde mich für zukunftsentscheidende Standortprojekte mit aller Kraft einsetzen. Diese Aufgabe ist etwas ganz Besonderes, zumal die Idee des Standortanwaltes ja auch in unserem Haus geboren wurde“, sagt Biach, Direktorstellvertreter in der WK Wien.
In der Wirtschaftskammer Wien bereitet man sich akribisch auf die neue Aufgabe vor: „Aktuell erstellen wir ein Tätigkeitsprofil der Standortanwaltschaft und arbeiten an Tools zur volkswirtschaftlichen Bewertung von Infrastrukturprojekten“, sagt Biach. Der Standortanwalt wird künftig bei UVP-Verfahren Parteienstellung haben und die volkswirtschaftlichen Vorteile von standortrelevanten Infrastrukturprojekten hervorheben. Er ist damit Verbündeter der Projektwerber und versteht sich als Vertreter des Standortes und der Menschen, die hier leben und arbeiten. Zusätzlich laufen aktuell Gespräche mit der Stadt Wien, wie eine künftige Zusammenarbeit zwischen Standortanwaltschaft und Land aussehen könnte. „Wir haben alle ein gemeinsames Ziel, wir wollen den Standort Wien attraktiver machen. Dafür braucht es eine enge Zusammenarbeit, innovative Projekte, kurze Genehmigungsverfahren und eine effiziente Umsetzung“, sagt Biach.
Hintergrund: Von der Idee zum Bundesgesetz
Im Herbst 2016 hat die WK Wien erstmals die Idee der Standortanwaltschaft präsentiert – im Dezember 2018 wurde sie von der Regierung umgesetzt. Konkreter Hintergrund für die Forderung war der jahrelange Stau bei wichtigen Infrastrukturprojekten in der Ostregion wie etwa beim Lobautunnel oder beim geplanten Bau der Dritten Piste am Flughafen Wien. Mit der Standortanwaltschaft wollte die WK Wien ein Instrument schaffen, das öffentliche Interessen wie Energieversorgung, Arbeitsplatzsicherung oder Steueraufkommen und die Interessen der Wirtschaft in Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen besser zur Geltung kommen lässt. Nach Vorstellung der WK Wien sollte die Standortanwaltschaft am besten in der Wirtschaftskammerorganisation verankert werden. Mit dem am 13. Dezember 2018 vom Parlament beschlossenen Abänderungsantrag zum Wirtschaftskammergesetz geschah genau das. Die Landes-Wirtschaftskammern stellen in ihrem jeweiligen Bundesland künftig die zuständige Standortanwaltschaft. Diese kann ab 1. Juli 2019 seine Arbeit aufnehmen und hat bei Umweltverträglichkeitsprüfungen Parteistellung.