Körpernahe Dienstleister begrüßen den Wegfall der Maskenpflicht für Kunden – Buchungen steigen, Vorkrisenniveau noch nicht erreicht
Sofern die geltende 3-G-Regel erfüllt ist, müssen Kunden und Belegschaft ab heute beim Besuch eines Friseurstudios, Nagelstudios, Fußpflegebetriebs, Kosmetikers, Masseurs, Visagisten, Piercing- und Tattoo-Studios, keine FFP2-Maske mehr tragen.
„Mit den Eintrittstests haben unsere Betriebe Pionierleistung bewiesen. Dank der zusätzlichen Abstandsregel und der Maskenpflicht konnten wir in den letzten Monaten auch schon sicher öffnen. Durch den Wegfall der Maskenpflicht gehen wir jetzt einen weiteren Schritt in Richtung Normalität und viele unserer Kunden freuen sich darüber.“
Marcus Eisinger, Wiener Innungsmeister der Friseure
„Selbstverständlich freuen wir uns über jeden Schritt, der den Besuch unserer Betriebe für unsere Kunden erleichtert. Mit der geltenden 3-G-Regelung und unserem umfangreichen Hygienekonzept sind unsere Unternehmer bereits erfahren, sehr viele dieser Hygieneregeln hatten wir schon vor Beginn der Pandemie. Unsere Betriebe meldeten uns bisher keinen einzigen positiven Fall einer Corona-Infektion, unsere Unternehmer agieren vorbildlich.“
Petra Felber, Wiener Innungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
Nach der Öffnung der Betriebe im Mai war die Nachfrage für Termine bei körpernahen Dienstleistern sehr groß. Die Stammkunden kommen regelmäßig, die Laufkundschaft bleibt jedoch größtenteils aus. Die Hoffnung besteht, dass durch diese weitere Lockerung mehr Laufkundschaft in die Betriebe kommt, damit man das Vorkrisenniveau wieder erreicht.