Neuerung: Stromkostenbremse für Gewerbebetriebe

17. April 2023

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Neuerung: Stromkostenbremse für Gewerbebetriebe

17. April 2023

Die Stromkostenbremse, die seit 1. Dezember 2022 wirksam ist, soll nun auch Gewerbetreibende unterstützen. Denn viele Personen im Gewerbe beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, die auf das Lastprofil „Gewerbe“ lauten.

Dafür wurde nun ein Antragsmodell umgesetzt. Ab 17. April 2023 können alle mit gewerblichem Lastprofil um die Stromkostenbremse ansuchen.

  • Anträge können ab 17. April bis spätestens 31. Mai 2023 online gestellt werden.
  • Der Förderzeitraum läuft von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024.
  • Stromkostenbremse wird dann automatisch auf der Stromrechnung (Jahres- bzw. Schlussabrechnung) und auch bei Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt. 
  • Die Stromkostenbremse fördert pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh), das sind etwa 80% des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs.
  • Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen gibt es Zusatzförderungen.

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