Neue Hilfsmaßnahmen für Unternehmen

19. November 2021

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Neue Hilfsmaßnahmen für Unternehmen

19. November 2021

Ab Montag gilt ein österreichweiter Lockdown. Wir haben uns als Wirtschaftsbund für die Verlängerung der Wirtschaftshilfen eingesetzt.

​Unternehmen müssen aufgrund des bevorstehenden Lockdowns mit wieder mit Einbußen rechnen – in einer der umsatzstärksten Zeit für den heimischen Handel, die Gastronomie und die Hotellerie. Als Wirtschaftsbund haben wir uns daher eingesetzt, das Hilfsmaßnahmen wie etwa AusfallsbonusHärtefallfonds, Verlustersatz oder die Kurzarbeit rasch und unbürokratisch verlängert werden.

Ausfallsbonus:

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz:

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
  • Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
  • Beantragung Anfang 2022

Härtefallfonds:

  • mind. 40 % Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden
  • Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

NPO-Fonds:

  • Zeitraum: Q4 2021 und Q1 2022
  • Dotierung: 125 Mio Euro zusätzlich

Künstler-SVS:

  • Zeitraum: November+Dezember 2021 und Q1 2022
  • Dotierung: Aufstockung von 150 auf 175 Mio Euro
  • Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro)
  • In Lockdown-Monaten stattdessen: 1.000 Euro 

KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)

  • Verlängerung Q1 2022
  • Aufstockung Dotierung von 40 auf 50 Mio. Euro

Ausdehnung Veranstalterschutzschirm

Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023

Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung)

Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022 , Gültigkeit bis 31.12.2022

NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen haltenansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.

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