Jährlich 1.200 Euro: Ministerrat beschließt Einführung
Im Ministerrat wurde die Einführung einer Arbeitsplatzpauschale beschlossen. Selbständige sollen ab 2022 pro Jahr bis zu 1.200 Euro als Betriebsausgaben absetzen können, wenn zur Ausübung der Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht.
Die Höhe der Pauschale soll sich an der Höhe der zusätzlichen Erwerbseinkünfte ausrichten:
- Eine Pauschale in der Höhe von 1.200 Euro im Jahr soll zustehen, wenn keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit erzielt werden, für die den Selbständigen außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht oder diese höchstens 11.000 Euro betragen.
- Eine Pauschale in der Höhe von 300 Euro im Jahr soll zustehen, wenn die Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit des Selbständigen, für die ihm außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht, 11.000 Euro übersteigen. Neben dieser Pauschale sind nur Aufwendungen und Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Z 7a lit. a zweiter und dritter Satz EStG zusätzlich abzugsfähig.
Der Wirtschaftsbund hat sich lange und intensiv für die Einführung eingesetzt. Damit ist endlich eine wichtige Erleichterung für viele EPU erreicht worden! Als nächstes gilt es, den Ministerratsbeschluss in ein Gesetz zu gießen, der anschließend im Parlament beschlossen wird.