Die neue Energiekostenpauschale soll Unternehmer:innen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen. Wir habe die wichtigsten Fakten zusammen getragen und zeigen euch, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Fristen eingehalten werden sollen:
- Die Förderung erhalten EPU, Kleinst- und Kleinunternehmer:innen.
- Die Energiekostenpauschale beträgt zwischen € 110 und € 2475 und ist abhängig von Branche und Umsatz.
- Der Mindestumsatz muss € 11.000 der Höchstumsatz € 400.000 betragen.
- Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen der Branchen Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.
- Es wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt: Ab 17.April kann man einen Pre-Check durchführen lassen auf energiekostenpauschale.at, ab Mitte Mai können Anträge gestellt werden.
- Für die Beantragung ist nach dem Pre-Check kein weiteres Dokument bis auf das Antragsformular über das Unternehmensserviceportal (USP) notwendig. Eine Handysignatur wird benötigt.
- Mit der Abwicklung der Pauschalförderung ist die Forschungs- und Förderungsgesellschaft (FFG) beauftragt.
Bleiben Sie weiter gut informiert. Um alle aktuellen Informationen zu erhalten, nutzen Sie jetzt Ihre Einstiegschancen als Unternehmer:in www.wirtschaftsbund.wien/unserangebot