NEU: Das Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmer:innen

17. April 2023

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NEU: Das Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmer:innen

17. April 2023

Die neue Energiekostenpauschale soll Unternehmer:innen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen. Wir habe die wichtigsten Fakten zusammen getragen und zeigen euch, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Fristen eingehalten werden sollen:

  • Die Förderung erhalten EPU, Kleinst- und Kleinunternehmer:innen.
  • Die Energiekostenpauschale beträgt zwischen € 110 und € 2475 und ist abhängig von Branche und Umsatz.
  • Der Mindestumsatz muss € 11.000 der Höchstumsatz € 400.000 betragen.
  • Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen der Branchen Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.
  • Es wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt: Ab 17.April kann man einen Pre-Check durchführen lassen auf energiekostenpauschale.at, ab Mitte Mai können Anträge gestellt werden.
  • Für die Beantragung ist nach dem Pre-Check kein weiteres Dokument bis auf das Antragsformular über das Unternehmensserviceportal (USP) notwendig. Eine Handysignatur wird benötigt.
  • Mit der Abwicklung der Pauschalförderung ist die Forschungs- und Förderungsgesellschaft (FFG) beauftragt.

Bleiben Sie weiter gut informiert. Um alle aktuellen Informationen zu erhalten, nutzen Sie jetzt Ihre Einstiegschancen als Unternehmer:in www.wirtschaftsbund.wien/unserangebot

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