Körpernahe Dienstleister: „Treue unser Kundinnen und Kunden gibt uns Kraft zum Durchhalten.“

20. Januar 2021

© Foto: Foto Weinwurm

Körpernahe Dienstleister: „Treue unser Kundinnen und Kunden gibt uns Kraft zum Durchhalten.“

20. Januar 2021

Bundesinnungsmeisterin Dagmar Zeibig: „Danke für Ihre Geduld! Wir sehnen das Aufsperren ebenso sehr herbei und tun alles, um die Sicherheit zu gewährleisten“

„Das Vertrauen und die Treue unserer Kundinnen und Kunden geben uns Kraft zum Durchhalten in einer Zeit, wo viele mit ihren finanziellen Möglichkeiten am Ende sind. Untätig sein zu müssen ist enorm belastend: Unsere Dienstleistung kann kein Paketdienst zustellen und keine Abholstation ersetzen. Für uns ist Kundennähe das Lebenselixier.“

Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin

Volle Unterstützung erhält Sie dabei von der Wiener Innungsmeisterin Petra Felber, die sich auch für eine zeitnahe und rasche Öffnung am 8. Februar einsetzt.

„Wir hören derzeit von vielen unserer Kundinnen und Kunden, wie sehr sie sich auf das Comeback der körpernahen Dienstleister freuen. Danke für Ihre Geduld: Wir sehnen diesen Zeitpunkt ebenso sehr herbei.“ 

Dagmar Zeibig und Petra Felber seitens der Unternehmerinnen und Unternehmer in den Bereichen Fußpflege, Kosmetik, Massage, Nagelstudio sowie Piercen und Tätowieren

Sicheres Aufsperren steht für die Branche im Vordergrund: „Unsere Betriebe haben umfassende Hygiene- und Sicherheitskonzepte. Wir wollen arbeiten und brauchen diese Öffnung dringend. Unsere Betriebe können sonst nicht länger überleben“, sagt Zeibig, die sich gemeinsam mit allen LandesinnungsmeisterInnen und vielen FunktionärInnen dafür einsetzt.

Die körpernahen Dienstleister sind Hygiene- und Sicherheitsprofis, deshalb ist es schon bisher zu keinen Infektionsclustern gekommen. Mit den zusätzlich gegebenen Testungen, mit FFP2-Masken, den anlaufenden freiwilligen Impfungen, den bewährten hohen Standards und ergänzenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind alle Voraussetzungen erfüllt, um ab 8. Februar für die Kundinnen und Kunden da zu sein.

Wichtig zu betonen ist: Nicht betroffen vom Lockdown sind medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Heilmassage, diabetische Fußpflege oder Behandlungen akuter Beschwerden. Diese sind von den Betriebssperren ausgenommen und weiterhin zulässig.

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