Körpernahe Dienstleister freuen sich auf ihre Kundinnen und Kunden

27. April 2021

© Foto: Foto Weinwurm

Körpernahe Dienstleister freuen sich auf ihre Kundinnen und Kunden

27. April 2021

Frühjahrs-Haarschnitt, Kosmetiktermin, Massage oder ein neues Tattoo – das alles ist ab 3. Mai in Wien unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen wieder möglich

Für die Wienerinnen und Wiener beginnt am 3. Mai wieder ein Stück Normalität – und somit auch für viele Wiener Unternehmen. Sowohl die Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure als auch die Friseurbetriebe sperren wieder auf.

Auf der sicheren Seite

„Wir sind mit unseren bekannten und umfangreichen Hygieneregeln gut gerüstet und freuen uns, endlich wieder Kunden empfangen zu dürfen. Viele Stammkunden haben schon seit Wochen neue Termine fixiert. Unsere Mitgliedsbetriebe decken ein vielfältiges Spektrum der Bedürfnisse ab. Wir bieten den Menschen Wohlbefinden, Schönheitspflege, Gesundheitsvorsorge, Ausgleich und ermöglichen auch den Ausdruck der Individualität. Das ist gerade in der jetzigen Zeit sehr wichtig“, so Petra Felber, Innungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. Nagelstudios, Piercer, Tätowierer und Visagisten öffnen ebenfalls wieder ihre Geschäftslokale. „Durch die Testpflicht sind unsere Kunden und Mitarbeiter auf der sicheren Seite“, ergänzt Felber.

Jetzt schon einen Termin reservieren

Marcus Eisinger, Innungsmeister der Friseure sieht das genauso: „Unsere Betriebe halten sich an die Vorschriften und ermöglichen den Besuchern, sich wieder einmal so richtig verwöhnen zu lassen. Die Kunden können sich bei den meisten Betrieben jetzt schon einen Termin reservieren. Der Lockdown-Pelz muss weg, Nachfrage und Vorfreude auf einen modischen Frühjahrsschnitt sind groß.“
 

Zu den Corona-Maßnahmen bei der Öffnung der gewerblichen Dienstleister zählen:

  • Mindestabstand von zwei Metern ist ebenso verpflichtend wie das Tragen einer FFP2-Maske.
  • Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
  • Voraussetzung für das Eintreten ist ein negativer Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden).
  • Eine in den letzten sechs Monaten durchgemachte Infektion mit schriftlichem Nachweis ermöglicht den Besuch von körpernahen Dienstleistern ohne Test.

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