Härtefall-Fonds: Phase 3 startet

2. August 2021

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Härtefall-Fonds: Phase 3 startet

2. August 2021

Der Härtefallfonds als rasche Akuthilfe für viele von der Corona-Pandemie getroffene Selbständige geht in die Phase 3.

Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei weitere Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) beantragt werden.

Härtefall-Fonds Phase 3 – was ist neu, was ist zu beachten?

  • NEU: Für die Antragstellung ist eine persönliche Handy-Signatur erforderlich. Diese kann beispielsweise über FinanzOnline aktiviert werden, nähere Informationen dazu finden sich hier. Identifizierung mittels persönlicher digitaler Handy-Signatur – das Hochladen eines Identitätsnachweises ist nicht mehr notwendig
  • 3 Betrachtungszeiträume: Juli, August, September 2021
  • Antragstellung von 2.8.2021 bis 31.10.2021
  • Neue Mindestförderhöhe: EUR 600 (Betrachtungszeitraum 1: EUR 900)
  • Pauschale Berücksichtung Zeitraum 16.6.2021 bis 30.6.2021 durch Fördererhöhung von 50% für Betrachtungszeitraum 1 Phase 3 (= Juli 2021)
  • Obergrenze pro Betrachtungszeitraum: EUR 2.000 (Betrachtungszeitraum 1: EUR 3.000), maximale Gesamtförderhöhe: EUR 7.000
  • Kriterien für wirtschaftlich signifikante Bedrohung: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden, Kriterium Betretungsverbot entfällt
  • Zusätzlich erforderliche Angaben je nach zutreffender wirtschaftlich signifikanter Bedrohung:
    • Umsatzeinbruch: Erträge/Betriebseinnamen im Vergleichszeitraum (Beträge ohne Umsatzsteuer)
    • Laufende Kosten können nicht gedeckt werden: Regelmäßig wiederkehrende betriebliche Kosten im Betrachtungszeitraum, Land des Heimatwohnsitzes, Personenstand
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum muss eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden (z. B. keine Ruhendmeldung bei Gewerbebetrieben)
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung haben wir für Sie hier zusammengefasst.

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