Die Rückzahlung muss extra beantragt werden. Ebenso wird das Ende der Dauerbewilligungen für Schanigärten auf Ende 2022 verschoben.
Schon seit dem Vorjahr erstattet die Stadt Gebrauchsabgaben für Schanigärten, Vordächer, Markisen oder Baustellenlagerungen für die Zeit des Lockdowns zurück. Letzte Woche hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gebrauchsabgabe für Leuchtschilder, für jene Monate, in denen Betriebe nicht öffnen durften, zurückgezahlt wird. Davon profitieren vor allem die von der Krise stark beeinträchtigten Branchen Gastronomie und Hotellerie. Aufgrund der weiterhin hohen Ansteckungszahlen ist leider immer noch unklar, wann die Betriebe endlich wieder öffnen können. Umso wichtiger ist, dass die Stadt nun wichtige Weichen für die Entlastung und den Erhalt der Wirte und Kaffeehäuser stellt.
Unser Gemeinderat Markus Grießler, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Wien, hat sich bereits seit Wochen und Monaten dafür eingesetzt und freut sich nun, dass wesentliche Forderungen dieser Branchen nun erfüllt wurden.
„Mit den Entscheidungen des Gemeinderats und Landtags bekommen mehr Unternehmer Geld zurück und können mittelfristig länger planen!“
Markus Grießler
Refundiert werden die Beträge für jene Monate, in denen Betriebe nicht öffnen konnten. Die Rückzahlung muss extra beantragt werden – am besten online
Schanigartengenehmigungen um ein Jahr verlängert
Neben der Rückzahlung der Gebrauchsabgebe für Leuchtschilder, beschloss der Gemeinderat auch, die Genehmigungen für Schanigärten um ein Jahr zu verlängern. Vor allem da viele Dauerbewilligungen dieses Jahr ausgelaufen wären, hätte dies viele Gastronomiebetriebe schwer getroffen. Diese Frist wurde nun auf Ende 2022 verschoben.
Markus Grießler sieht darin einen wichtigen Schritt, damit Gastronomen mehr Zeit haben, um eventuelle Veränderungen und Anpassungen umsetzen zu können. Wichtig für die von der Pandemie gebeutelten Gastronomie- und Kaffehaus-Unternehmer ist, dass auch weiterhin kulant vorgegangen wird, um so viele Schanigärten wie möglich ohne große – und vor allem teure – Veränderungen erneut zu genehmigen.