Verlängerung Corona-Lockdown in Wien

2. April 2021

© Foto: iStock

Verlängerung Corona-Lockdown in Wien

2. April 2021

Schutzmaßnahmen bis min. 18. April

Ausgangsbeschränkungen gelten für diesen Zeitraum von 0 bis 24 Uhr. Das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs ist nur aus den bekannten Ausnahmegründen erlaubt. Bei Zusammenkünften gilt die „1+1-Regel”, sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen.

Neue Maßnahmen gibt es für den Handel, Dienstleistungen, Kultur und Freizeit sowie den Sportbereich. Regelungen zu verpflichtenden Betriebstestungen sowie zur FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind aktuell nicht in der Verordnung enthalten. 


Regelungen für den Handel 

  • Offenhalten dürfen nur jene Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. (Supermärkte, Apotheken, Trafiken etc.)
  • Alle weiteren Geschäfte müssen schließen.
  • Geöffnete Geschäfte dürfen nur Waren anbieten, die ihrem jeweils typischen Sortiment entsprechen.
  • Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich.
  • Weiterhin möglich bleiben Geschäfte im B2BBereich.
  • Die angekündigten Eintrittstests für den Handel sind derzeit nicht vorgesehen.

Das ändert sich für Dienstleistungen

  • Körpernahe Dienstleister (z.B. Kosmetiksalons, Friseure, Masseure) müssen für diesen Zeitraum schließen. Nicht körpernahe Dienstleister (z.B. Textilreiniger) dürfen weiterhin offenhalten.

Regeln für Gastronomie bleiben gleich

  • In der Gastronomie bleiben die Regeln unverändert.
  • Speisen dürfen zwischen 6 und 19 Uhr abgeholt werden, Lieferservices sind erlaubt.
  • Konsumation im Umkreis von 50 Metern ist nicht erlaubt. 

Regeln im Kultur- und Freizeitbereich

  • Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen werden geschlossen. (Museen, Kunsthallen, Tierparks, Bibliotheken, Büchereien etc.)
  • „Click & Collect ist für Büchereien, Archive und Bibliotheken möglich.
  • Outdoor-Sportstätten bleiben ebenfalls weiterhin geöffnet. Zusammenkünfte im Bereich der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind untersagt.

Bestimmungen im Detail

Zurück zur Übersicht

Jetzt neue Kontakte knüpfen!

Erweitern Sie jetzt Ihr Wirtschafts­netzwerk in Wien.

mehr erfahren

Ähnliche Beiträge

So wird E-Mobilität heuer gefördert

So wird E-Mobilität heuer gefördert

Das Förderprogramm zum Ausbau der Elektromobilität wurde verlängert. Auch Betriebe können wieder davon profitieren. Knapp 115 Milliarden Euro hat der Bund heuer für die Weiterführung des Förderprogramms zum Ausbau der E-Mobilität bereitgestellt. Förderanträge sind...

mehr lesen
Initiative gegen den Fachkräfte-Mangel

Initiative gegen den Fachkräfte-Mangel

Die Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe unterstützt ihre Mitglieder bei der Suche nach Fachkräften im Ausland. Der Gesundheitsbereich zählt zu jenen Wirtschaftssektoren, die am stärksten unter dem Fachkräftemangel leiden. Da alle Prognosen davon ausgehen, dass der...

mehr lesen
Unterstützung direkt vor Ort

Unterstützung direkt vor Ort

Die Vienna Business Districts und das Standortservice der WK Wien sind wichtigeAnlaufstellen bei Fragen rund um den Standort. Die Vienna Business Districts (VBDs) - eine Kooperation von Stadt Wien, Wirtschaftsagentur Wien und Wirtschaftskammer Wien -unterstützen...

mehr lesen