Erste Regeln für „MOZARTS” erreicht

5. August 2019

© Foto: Foto Weinwurm

Erste Regeln für „MOZARTS” erreicht

5. August 2019

Mozart-Verkäufer. Die kommende Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes schiebt dem Wildwuchs an Kartenverkäufern im Mozartkostüm einen Riegel vor. Eine langjährige Forderung der WK Wien soll damit endlich umgesetzt werden.

In der Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes (GAG) soll ein Tarif für den Kartenverkauf im öffentlichen Raum geschaffen werden, dieser betrifft z.B. die „Mozartverkäufer”. Markus Grießler, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer (WK) Wien, setzt sich seit Jahren dafür ein, den „Mozartverkäufern” klare Regeln vorzugeben und begrüßt diesen Punkt in der Novelle des GAG, die sich momentan noch in Begutachtung befindet. Aus touristischer Sicht sei es als positiv zu bewerten, dass nun Ordnung und Rechtssicherheit in die Angelegenheit kommen werde. Auch Gerti Schmidt, Obfrau der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe der WK Wien, kann den Kartenverkäufern im Mozartkostüm nicht viel abgewinnen. „Schlecht sitzende Perücken, teils abgetragene Kostüme und dazu noch irreführende Verkaufsgespräche und aggressive Verkaufsmethoden sind an der Tagesordnung”, kritisiert Schmidt.

„Der Tarif für den Kartenverkauf im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Schritt.”

Gerti Schmidt, Obfrau Freizeit- und Sportbetriebe

Spießrutenlauf vor touristischen Hotspots

Sowohl für Einwohner als auch für Passanten sei es vor den touristischen Hotspots – wie zum Beispiel dem Stephansdom oder der Hofburg – oft ein regelrechter Spießrutenlauf, an den Verkäufern vorbei zu kommen. Dass nun ein Tarif für den Kartenverkauf im öffentlichen Raum geschaffen werden soll, sei mehr als positiv. „Das ist ein wichtiges regulatorisches Zeichen und ein Schritt in die richtige Richtung”. Ein Punkt sei allerdings noch offen geblieben: „Wir wünschen uns, dass es, ähnlich wie bei der Straßenkunst, auch für die Ticket-Verkäufer Platzkarten für bestimmte Zeiten und Standorte gibt.” Denn auch für Straßenkunst werden durch die MA 36 aufgrund des Veranstaltungsgesetzes zeitlich und örtlich limitierte Platzkarten vergeben. Auch für die Kartenverkäufer gelte es, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. „Vor allem auch, um die Ballung von Touristenströmen an den bekannten Hotspots zu entkräften und ‚overtourism’ zu vermeiden”, so Schmidt.

Quelle: Wiener Wirtschaft

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