Die Rot-Weiß-Rot-Karte erlaubt es Fachkräften aus Drittstaaten, auf längere Dauer in Österreich zu leben und zu arbeiten.
Die Rot-Weiß-Rot-(RWR-)-Karte ist eine Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung für Drittstaatsangehörige, die auf längere Dauer in Österreich arbeiten und sich dafür hier niederlassen wollen. Es gibt sieben verschiedene Kategorien von RWR-Karten: Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, Absolventen österreichischer Hochschulen, Hochqualifizierte, Stammarbeiter, selbstständige Schlüsselkräfte und Start-up-Gründer.
Jobangebot ist Voraussetzung
Für Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, Drittstaaten-Absolventen einer heimischen Uni und Stammarbeitskräfte ist ein verbindliches Jobangebot eines österreichischen Betriebs Grundvoraussetzung für die Erlangung der RWR-Karte. Der Betrieb muss dies bescheinigen und bestätigen, dass er der Fachkraft das hierzulande nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Mindestentgelt bezahlt.
Antragstellung
Die RWR-Karte wird entweder vom Arbeitnehmer in seinem Heimatland bei der österreichischen Vertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt oder vom potenziellen österreichischen Arbeitgeber bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich. Welche das ist, richtet sich nach dem beabsichtigten Wohnsitz des Arbeitnehmers (in Wien: MA 35). Hält sich der Arbeitnehmer bereits rechtmäßig in Österreich auf, kann auch er die RWR-Karte hier beantragen. Urkunden und Bescheinigungen sind im Original vorzulegen. Falls nicht in Deutsch oder Englisch verfasst, sind sie zu übersetzen und auf Verlangen der Behörde auch zu beglaubigen. Die Behörde prüft dann das Vorliegen einzelner Kri- terien (Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter) nach einem Punktesystem.
Für die Erteilung der RWR-Karte ist eine Mindestpunktezahl zu erreichen (unterschiedlich je Kategorie). Auf www.migration.gv.at gibt es einen Punkterechner zur Vorab-Einschätzung.
Bei Mangelberufen entfällt jedenfalls die Prüfung der heimischen Arbeitsmarktlage, ob es im Inland gleich qualifizierte Arbeitssuchende gibt.
Sonstiges
Die RWR-Karte ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und wird für zwei Jahre ausgestellt. Die Beschäftigung darf erst nach der Ausstellung der Karte aufgenommen werden. Eine Verlängerungsantrag für weitere zwei Jahre muss rechtzeitig, jedoch frühestens drei Monate vor Ablauf, gestellt werden. Familienangehörige (minderjährige Kinder, Eheleute, eingetragene Partner) von Fachkräften mit RWR-Karte können eine RWR-Karte plus beantragen. Sie bietet freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt – als selbstständig oder unselbstständig Beschäftigter – und ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden.
Weitere Infos unter oesterreich.gv.at; Suche: Rot-Weiß-Rot-Karte
Quelle: WK-Wien