Ab 1. Dezember: Parkkleber beantragen

29. November 2021

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Ab 1. Dezember: Parkkleber beantragen

29. November 2021

Ab März 2022 brauchen Betriebe in ganz Wien Parkkleber, um ihre Fahrzeuge im öffentlichen Raum abstellen zu können.

Am 1. März wird die Parkraumbewirtschaftung in Wien auch auf jene Bereiche ausgedehnt, die bisher ausgenommen waren: Die Bezirke 13, 21, 22, 23 und jener Teil von Simmering, der bisher noch nicht parkraumbewirtschaftet ist. Wien wird damit flächendeckend zur Kurzparkzone, das Abstellen von mehrspurigen Fahrzeugen im öffentlichen Raum gebührenpflichtig. Parkdauer und Gebühren für Ausnahmegenehmigungen (Parkpickerl, Parkkarte) werden wienweit vereinheitlicht.

Parkkleber für Betriebe

Als Gegenstück zum Parkpickerl für Anrainer können Unternehmen einen Parkkleber oder Parkchip für den Firmenstandort beantragen. Damit können sie ihre Firmenfahrzeuge dann auch länger parken als die maximal zwei Stunden, die in der Kurzparkzone gelten.

• Wer erhält einen Parkkleber/-chip?

Jeder Betrieb, der auf seinen Standort ein Fahrzeug zugelassen und keinen firmeneigenen Stellplatz hat. Das Fahrzeug muss betriebserforderlich sein.

• Wo gilt der Parkkleber/-chip?

In dem Bezirk, wo der Betriebsstandort ist. Gibt es Standorte in mehreren Bezirken, kann der Parkkleber/-chip für mehrere – maximal vier – Bezirke beantragt werden.

• Für wie viele Fahrzeuge können Parkkleber/-chips beantragt werden?

Das ist abhängig vom Unternehmensgegenstand. Pro Betrieb gibt es jedenfalls einen Park-kleber, wenn es auch ein Firmenfahrzeug gibt und dieses regelmäßig (mind. 3x pro Woche) für betriebliche Fahrten genutzt wird. Gibt es mehrere Firmenfahrzeuge, erhält der Betrieb nur dann weitere Parkkleber, wenn mit diesen Fahrzeugen regelmäßig (mind. 3x pro Woche) betriebserforderliche, erhebliche Waren-, Materialtransporte oder Servicetätigkeiten durchgeführt werden. Das Kfz muss zur Unternehmenstätigkeit passen, d.h. für Transporttätigkeiten geeignet sein (z.B. kein Cabrio).

• Sind Art und Häufigkeit der betrieblichen Nutzung nachzuweisen?

Seit dem Jahr 2017 müssen Unternehmen beim Parkkleber-Antrag keine Nachweise zur Nutzung des Fahrzeugs mehr mitschicken – ein Erfolg der Wirtschaftskammer Wien. Allerdings sind diese Aufzeichnungen im Betrieb zu führen und für etwaige Stichproben-Kontrollen bereitzuhalten.

• Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Betriebe müssen den/die Parkkleber bei der Magistratsabteilung 65 beantragen – am besten online. Zulassungsschein des jeweiligen Fahrzeugs und Gewerbeschein sind hochzuladen. Dringend zu empfehlen ist die Antragstellung über die Website der WK Wien, weil dabei bereits eine Vorprüfung erfolgt. Wer bereits einen Parkkleber hat, muss drei Monate vor Ablauf die Verlängerung beantragen.

• Was kostet der Parkkleber?

Ab März 2022 einheitlich in allen Bezirken ca. 290 Euro für das erste Auto, ab dem zweiten Auto rund 550 Euro – jeweils für zwei Jahre, die längstmögliche Dauer und günstigste Variante.


>>> Beratung zur Parkraumbewirtschaftung & Antragsstellung

Quelle: Wiener Wirtschaft, Ausgabe vom 25.11.2021

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