Beschluss zur Indexierung der Familienbeihilfe aus 2018 widerspricht europäischem Recht – „24-Stunden-BetreuerInnen müssen die Familienbeihilfe nach Spruch des EuGH künftig wieder ungekürzt erhalten“, so Janisch
„Wir von der Fachgruppe waren schon 2018 der Meinung, dass die Indexierung der Familienbeihilfe nicht mit europäischen Recht vereinbar ist. Es liegt nun an den verantwortlichen Stellen in Österreich, dem Spruch des EuGH zu folgen. Die bisher von der Indexierung betroffenen BetreuerInnen müssen die Familienbeihilfe künftig wieder ungekürzt erhalten – und auch die bisher einbehaltenen Beträge nachträglich ausbezahlt bekommen“, begrüßt der Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Wien, Harald G. Janisch, heute die Entscheidung des EuGH.
„Die 24-Stundenbetreuung muss daher im Rahmen der Pflegereform finanziell abgesichert werden.“ – Harald G. Janisch
Kürzung der Familienbeihilfe rechtlich nicht zulässig
Im Jahr 2018 wurde in Österreich vom damaligen Gesetzgeber beschlossen, die Familienbeihilfe ab 2019 zu indexieren. Seitdem erhalten PersonenbetreuerInnen, die zu ihrer Arbeit in Österreich überwiegend aus osteuropäischen Ländern anreisen, eine gekürzte Familienbeihilfe, wenn ihre Kinder im Heimatland leben. Doch jetzt hat der EuGH entschieden, dass diese Kürzung rechtlich nicht zulässig ist (Mehr dazu hier: https://www.youtube.com/watch?v=AIckIMHm6Y8). Janisch weist aber auch darauf hin, dass es wichtig wäre, jene staatliche Förderung zu erhöhen, die Personen erhalten, die von BetreuerInnen unterstützt werden: „Nur, wenn diese Förderung jetzt das erste Mal überhaupt seit 2007 erhöht wird, können endlich wieder alle betreuten Personen ihren BetreuerInnen höhere Honorare bezahlen.“
Erhöhung der staatlichen Förderung für 24-Stunden-Betreuung muss nächster Schritt sein
Würde die seit 2007 unverändert hohe Förderung von monatlich 550 Euro nur inflationsbereinigt werden, entspräche das schon einer Anhebung auf rund 700 Euro, rechnet der Fachgruppenobmann vor. Darüber hinaus fordert Janisch aber eine weitere Erhöhung der vom Sozialministerium ausbezahlten Förderung um auch der enormen Teuerung der vergangenen Monate Rechnung zu tragen. Erhöhung der Förderung – die seit 2007 an die betreuten Klienten ausbezahlt wird – soll, so Janisch, je nach Qualität der Dienstleistungen erfolgen, die von der/dem BetreuerIn und der vom Klienten beauftragten Organisation von Personenbetreuung (Vermittlungsagentur) erbracht werden. Janisch verweist darauf, dass dafür das ÖQZ-24-Zertifikat eine gute Orientierungshilfe ist. Das Zertifikat wird seit 2019 vom Sozialministerium an besonders geprüfte, qualitativ hochstehende Organisationen von Personenbetreuung vergeben.
Wertschätzung zeigen – 24-Stundenbetreuung endlich finanziell absichern
„Es ist Zeit, dass PersonenbetreuerInnen sowie Organisationen von Personenbetreuung, aber auch betroffene KlientInnen und deren Angehörige gehört werden. Statt die 24-Stunden-Betreuung schleichend auszuhöhlen, geht es darum, die Personenbetreuung wertzuschätzen und die seit Jahren eingefrorene staatliche Förderung endlich anzupassen und darüber hinaus spürbar zu erhöhen. Die 24-Stundenbetreuung muss daher im Rahmen der Pflegereform finanziell abgesichert werden“, fasst Janisch die Anliegen seiner Fachgruppe nochmals zusammen.
Quelle: WK-Wien