Ab 1. Juli sollen folgende Regelungen in Kraft treten:
- Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt überall dort, wo sie bisher aktuell gilt
- Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben
- Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben
- Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben
Masken:
- Lockerungen der Maskenpflicht ab 1. Juli ist in Öffis/Handel/Museen nur mehr ein MNS notwendig
- FFP2-Pflicht bleibt jedenfalls in Pflegeheim/Krankenhaus
Tests:
- Die Testpflicht wird gelockert – Tests sind erst ab 12 Jahren vorgeschrieben
Gastronomie & Hotellerie:
- Keine Maskenpflicht mehr für Gäste und Mitarbeiter sowohl indoor als auch outdoor
- Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7.
(Nacht-)Gastronomie:
- Ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität, keine Abstandspflicht mehr
- Voraussichtlich ab 22. Juli: keine Beschränkungen
Veranstaltungen:
- Anzeigepflicht ab 100 Personen
- Bewilligungspflicht ab 500 Personen
HINWEIS
Bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Nach Vorliegen der Verordnung finden Sie alle Informationen in unseren Coronavirus FAQ.