Die Maklerprovision wurde in der letzten Zeit zu einem Aufregerthema. Die Einführung eines Bestellerprinzips würde jedoch für Vermieter und Immobilienbesitzer deutliche Nachteile bringen, warnt Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder.
Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, wünscht sich mehr Sachlichkeit in der Provisionsdebatte, und das mit gutem Grund: „Die Einführung eines so genannten Bestellerpinzips wird immer wieder gefordert, ohne dabei die enormen Nachteile für alle Beteiligten zu berücksichtigen.”
„Wir intervenieren intensiv, um alternative Lösungswege in die Debatte einzubringen.“
Michael Pisecky, Immobilienobmann
Durch Bestellerprinzip verliert Mieter Schutzfunktion
Denn eine solche Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Mietwohnungsvermittlung sieht nämlich vor, dass Vermittler von Mietwohnungen von denjenigen bezahlt werden, die die Leistungen eines Maklers bestellen – also in den meisten Fällen der Vermieter. „Durch das Bestellerprinzip verliert der Mieter darüber hinaus die Schutzfunktion, die sich aus der Haftung des Maklers gegenüber dem Mieter ergibt”, erklärt Pisecky. Denn der Makler hat durch das Doppelmaklerprinzip über die Jahre vom Gesetzgeber jede Menge Auflagen – wie die Informationspflicht – zum Schutz der Mieter festgeschrieben bekommen. „Das würde dann wegfallen. Wie die Erfahrungen aus Deutschland zeigen – wo das Bestellerprinzip 2015 eingeführt wurde -, ist dies keine geeignete Maßnahme, um Wohnkosten zu dämpfen. Vielmehr steigen die Mieten durch Einrechnung der Vermittlungspreise stärker.” Ein positiver Effekt für einzelne Mieter führt damit zu einer Gesamtsteigerung der Mietpreise.
Wohnungsmarkt schrumpft
Gleichzeitig schrumpft der Wohnungsmarkt, wie sich auch in Deutschland herausgestellt habe. Die Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder arbeitet daher bereits gemeinsam mit dem Fachverband an einem Vorschlag, der die Anliegen aller Seiten – Vermieter, Mieter, Immobilienbesitzer – berücksichtigt. „Wir intervenieren intensiv und haben eine Argumentationsunterlage gegen das Bestellerprinzip zusammengestellt. So versuchen wir alternative Lösungswege in die politische Diskussion einzubringen”, betont Pisecky.