Walter Ruck: „Brauchen ein modernes Insolvenzrecht“

4. September 2020

© Foto: Christian Skalnik

Walter Ruck: „Brauchen ein modernes Insolvenzrecht“

4. September 2020

Ein frühzeitiges und eigenverantwortliches Sanierungsverfahren könnte viele Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem Aus bewahren. Das Insolvenzrecht muss dahingehend reformiert werden, sagt Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck.

„Wir beginnen mit der Sanierung von in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen oft viel zu spät – mit dem Ergebnis, dass sie dann meist fehlschlägt.“

Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien

Noch zeigt sich Corona in den Insolvenzstatistiken nicht. Experten rechnen allerdings mit steigenden Zahlen von Herbst bis weit ins kommende Jahr hinein. Die Wirtschaftskammer Wien hat daher konkrete Vorschläge erarbeitet, wie das heimische Insolvenzrecht adaptiert und modernisiert werden kann, um wirtschaftspolitisch einen zukunftsweisenden Weg zu gehen. Die Reformpunkte zielen darauf ab, möglichst viele Betriebe und Arbeitsplätze zu erhalten.

„Jeder Tod eines Unternehmens vernichtet Vermögen und schafft Arbeitslose. Je früher man mit der Sanierung beginnt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs.”

Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien

Wenn ein Unternehmer bereits abschätzen kann, dass er sich in Schieflage befindet, kann er das Steuer daher auch noch herumreißen. Eine Reorganisation durch eine Novellierung des Insolvenzrechts soll dieses Vorhaben unterstützen. So könnten viele Betriebe vor dem Aus gerettet werden. Ruck: „In jedem Unternehmen, wie in jedem Beruf, geht es manchmal besser und manchmal schlechter. Das ist normal. Wir müssen Unternehmen in Schwierigkeiten entstigmatisieren und Möglichkeiten schaffen, rechtzeitig zu reagieren. Dazu brauchen wir ein modernes Insolvenzrecht.”

Schutzschirm früh aufspannen

Eine Reform des Insolvenzrechts soll nicht nur der Überwindung der derzeitigen Krise dienen, sondern auch künftig ein praxistaugliches Instrument der Unternehmensreorganisation darstellen. Ein Vorbild für eine frühzeitige Sanierung ist das Chapter 11-Verfahren des US-amerikanischen Rechts. Es lässt Unternehmen, die noch nicht insolvent sind, die Chance, unter einen Schutzschirm zu schlüpfen, um selbstbestimmt mit einer Krise fertigzuwerden.
 
„So kann man Vorsorge treffen, falls ein Risiko im Geschäftsumfeld schlagend wird. Wenn Sie einen Insolvenzgrund haben, ist es oft schon zu spät”, sagt Ruck. Das Gericht überwacht in einem solchen Sanierungsverfahren die Vorgänge und stellt den Betrieb unter einen besonderen, zeitlich begrenzten Schutz. Es gibt kein Fälligstellen von Krediten und keine Exekutionsmaßnahmen. Die Reorganisation des Betriebs erledigt der Unternehmer selbstbestimmt. „Ersetzen wir fehlende Gläubigerzustimmung durch eine gerichtliche Verfügung, nimmt das viele Emotionen heraus. Natürlich braucht es auch steuerliche und unternehmensrechtliche Begleitmaßnahmen”, sagt Ruck. Beispielsweise sollten bei Abschluss des Sanierungsverfahrens die Sanierungsgewinne steuerfrei gestellt werden.
 
Mehr Informationen: https://lesen.wkw.at/wienerwirtschaft/284#6

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