Heimische Kosmetikbetriebe konkurrenzfähiger durch neue Regelungen

6. März 2024

© Foto: Foto Weinwurm

Heimische Kosmetikbetriebe konkurrenzfähiger durch neue Regelungen

6. März 2024

Durch eine Änderung im Lebensmittelhandbuch wurde die Benachteiligung heimischer Betriebe gestoppt und der Wachstumsmarkt „Naturkosmetik“ gestärkt

Der Trend zu regionalen Kosmetikprodukten ist in den letzten Jahren ständig angestiegen. Alteingesessene Familienbetriebe aber auch junge GründerInnen haben vor allem Natur- und Biokosmetikprodukten zu neuem Glanz verholfen. „Seit 2017 verzeichnen wir in Österreich einen maßgeblichen Anstieg von Kosmetik produzierenden Betrieben, nämlich um mehr als 40 Prozent“, weiß Mag. Wolfgang Lederhaas, Wiener Landesinnungsmeister der Chemischen Gewerbe in der Wirtschaftskammer Wien. Bei den durch die Landesinnung Wien vertretenen Unternehmen handelt es sich in der Regel um Kleingewerbetreibende, die ihre Produkte zumeist noch in liebevoller Handarbeit herstellen und KonsumentInnen mit erstklassigen Qualitäten überzeugen müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben.

In Österreich beschreibt das Lebensmittelbuch, was genau unter Naturkosmetik zu verstehen ist (siehe Kapitel B33 unter lebensmittelbuch.at). Trägt ein Kosmetikprodukt kein anderes der verschiedenen bereits existierenden privatrechtlichen Siegel, muss es sich im Falle von Naturkosmetik nach dem Lebensmittelbuch oder im Falle von Biokosmetik nach der Richtlinie für biologische Produktion orientieren. Das führte in der Vergangenheit in vielen Fällen zu Wettbewerbsnachteilen für die österreichischen Betriebe, weil ausländische Konkurrenten nach anderen Normen und zudem auch billiger produzierten. Zwar galten die österreichischen Regularien auch für Importware, die rechtliche Handhabe ermöglichte aber kein Durchgriffsrecht.

Wir freuen uns sehr, dass die Benachteiligung durch die Änderung des Naturkosmetikrechts nun gestoppt wurde. Dadurch werden wir mehr grüne, unweltfreundliche Produkte auf den Markt bringen können und unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Wolfgang Lederhaas

„Das entsprechende Kapitel im Lebensmittelbuch wurde nun endlich auf den neuesten Stand gebracht“, freut sich Mag. Lederhaas. Damit ziehen die österreichischen Kosmetikbetriebe mit jenen in den angrenzenden Nachbarländern gleich. „Dadurch werden wir mehr grüne Produkte auf dem Markt haben und einen besseren Einfluss auf Natur und Umwelt“, so das Fazit des Landesinnungsmeisters, der in die Verhandlungen maßgeblich eingebunden war. Die Vorteile, die die Verankerung der Naturkosmetik im Lebensmittelhandbuch mit sich brachten, bleiben weiterhin erhalten. „Die Kriterien für Naturkosmetik bleiben im internationalen Vergleich nämlich weiterhin streng und garantieren hohe Qualität und ermöglichen Transparenz“, führt Mag. Lederhaas aus.

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