Neuerung: Stromkostenbremse für Gewerbebetriebe

17. April 2023

© Foto: iStock

Neuerung: Stromkostenbremse für Gewerbebetriebe

17. April 2023

Die Stromkostenbremse, die seit 1. Dezember 2022 wirksam ist, soll nun auch Gewerbetreibende unterstützen. Denn viele Personen im Gewerbe beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, die auf das Lastprofil „Gewerbe“ lauten.

Dafür wurde nun ein Antragsmodell umgesetzt. Ab 17. April 2023 können alle mit gewerblichem Lastprofil um die Stromkostenbremse ansuchen.

  • Anträge können ab 17. April bis spätestens 31. Mai 2023 online gestellt werden.
  • Der Förderzeitraum läuft von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024.
  • Stromkostenbremse wird dann automatisch auf der Stromrechnung (Jahres- bzw. Schlussabrechnung) und auch bei Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt. 
  • Die Stromkostenbremse fördert pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh), das sind etwa 80% des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs.
  • Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen gibt es Zusatzförderungen.

Weitere Infos gibt es hier

Zurück zur Übersicht

Jetzt neue Kontakte knüpfen!

Erweitern Sie jetzt Ihr Wirtschafts­netzwerk in Wien.

mehr erfahren

Ähnliche Beiträge

LGHV 2026: Klare Zukunftsentscheidungen

LGHV 2026: Klare Zukunftsentscheidungen

Im Rahmen der heutigen Landesgruppenhauptversammlung (LGHV) wurde DI Walter Ruck mit 99.18%iger Zustimmung wiedergewählt und der Leitantrag als Programm und Arbeitsauftrag für die Periode 2026 bis 2031 beschlossen. Mit der Bestätigung unseres Obmanns DI Walter Ruck...

mehr lesen