Ein Kommentar von Walter Ruck
Seit März warten viele Wiener Unternehmen auf ausstehende Hilfszahlungen der Cofag. Dafür werden vor allem Diskrepanzen mit dem EU-Recht ins Treffen geführt. Das kann allerdings nicht auf Unternehmen abgewälzt werden, die in gutem Glauben und im Vertrauen auf die Republik ihre, zum damaligen Zeitpunkt, zusagefähigen Anträge für Corona-Hilfen gestellt haben.
Die Wirtschaftskammer Wien hat Anfang August mit Beschluss des Präsidiums einen Fonds aufgelegt, der Wiener Mitgliedsbetriebe bei der Führung von Musterprozessen zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Rückforderung oder dem Zurückhalten von Zahlungen auf oben genannter Basis unterstützt. Diesen Fonds haben wir mit fünf Millionen Euro dotiert. Damit wollen wir unsere Mitgliedsbetriebe bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der Republik Österreich unterstützen und so Rechtssicherheit schaffen.
Kürzlich hat die Regierung eine Einigung mit der EU verkündet. Die muss offenbar in eine nationale Richtlinie überführt werden. Diese liegt bis dato nicht vor. Die umfängliche Darstellung dieser Entscheidung durch die EU ebenso nicht. Daher halten wir den Fonds vorerst aufrecht.
Verlassen auf Zusagen
Rechtssicherheit, das bedeutet sich auf Zusagen – gerade der Republik – verlassen zu können, ist einer der wichtigsten Standort-faktoren. Fehlende Rechtssicherheit oder sogar Willkür schaden allen wirtschaftlichen Entwicklungen und damit letztendlich unser aller Wohlstand.
Quelle: WK-Wien